Prüfung und Zertifizierung

Arbeits- und Gesundheitsschutz setzt an der Quelle an

zwei Mitarbeiter bei einer Maschinenprüfung

Bild: DGUV Test

Produkte wie Maschinen, elektrische Geräte und Persönliche Schutzausrüstungen müssen sicher sein. Sie dürfen Arbeitnehmer nicht gefährden bzw. müssen für ihren optimalen Schutz sorgen. Sichere und gesundheitsgerechte Produkte bilden somit eine wesentliche Grundlage für den Arbeitsschutz im Betrieb. Die gesetzliche Unfallversicherung hat in den letzten Jahrzehnten intensiv dazu beigetragen, hier ein hohes Niveau zu erreichen.

Hier hat die Tätigkeit des Prüf- und Zertifizierungssystems der gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV Test) ihren Ursprung: Geprüft wird bereits vor dem betrieblichen Einsatz, ob Produkte die Anforderungen an Sicherheit und Gesundheitsschutz erfüllen.

Seit 1965 ist die Unfallversicherung in der Prüfung und Zertifizierung aktiv. Über 120.000 Zertifikate wurden bisher ausgestellt. 1993 schlossen sich die jetzt 13 Prüf- und Zertifizierungsstellen zum DGUV Test zusammen.

Durch die Prüfung und Zertifizierung gewinnen die Unfallversicherungsträger vielfältige Informationen über Produktmängel, aber auch über innovative Entwicklungen. Durch die aktive Mitarbeit in der Normung auf nationaler, europäischer und internationaler Ebene werden diese Erkenntnisse weitergegeben.

Bei vielen Produkten können Verbraucher und Betriebe an Prüfzeichen wie dem GS-Zeichen ("Geprüfte Sicherheit") oder dem DGUV Test Zeichen erkennen, dass das Produkt durch eine unabhängige Stelle überprüft wurde. In einer  Zertifikatsdatenbank sind geprüften Produkte aufgelistet, die über ein gültiges Zertifikat des DGUV Test verfügen: eine praktische Hilfe für Einkäufer.

Informationsangebot des DGUV Test
Informationen über die Aktivitäten und Prüfzeichen der Prüf- und Zertifizierungsstellen erhalten Sie auf den Internetseiten des DGUV Test. Hier finden Sie auch aktuelle Informationen rund um Produktsicherheit und -prüfung sowie die Adressen unserer DGUV Test Prüf- und Zertifizierungsstellen.

Produktprüfung nach Betriebssicherheitsverordnung
Die Betriebssicherheitsverordnung fordert vom Arbeitgeber, dass die im Betrieb genutzten Arbeitsmittel regelmäßig geprüft werden (§ 3 Abs. 3 Betriebssicherheitsverordnung). Diese Prüfungen werden manchmal verwechselt mit der Prüfung und Zertifizierung, die vor dem Verkauf bzw. der Inbetriebnahme der Produkte stattfindet.

Weiterführende Informationen zu den innerbetrieblichen Prüfungen nach Betriebssicherheitsverordnung finden Sie unter Arbeitsmittel, Maschinen und Anlagen