Fragen und Antworten zu allgemeinen PSA-Themen

  • Was versteht man unter "geeigneter Persönlicher Schutzausrüstung"?

    Was versteht man unter "geeigneter Persönlicher Schutzausrüstung"?

    Geeignete Persönliche Schutzausrüstungen entsprechen dem Stand der Technik und begrenzen die ermittelten Gefährdungen auf ein möglichst geringes Restrisiko, hierzu gehören auch Persönliche Schutzausrüstungen, die z. B. für Berufssportler, Übungsleiter oder Trainer zur sicheren Ausübung ihrer Sporttätigkeit erforderlich sind oder solche, die hauptsächlich durch Anwendung im Sport bekannt sind. Weitere Eignungskriterien für PSA sind in Abhängigkeit von der Arbeitsaufgabe auch ergonomische Aspekte wie z.B. Passform und Gewicht, Handhabbarkeit, Justierbarkeit.

     

    Spezielle Hinweise zur Auswahl und Benutzung der einzelnen Persönlichen Schutzausrüstungen finden sich in den folgenden Regeln:

    • DGUV Regel 112-189 "Benutzung von Schutzkleidung" (bisher BGR/GUV-R 189)
    • DGUV Regel 112-190 "Benutzung von Atemschutzgeräten" (bisher BGR/GUV-R 190)
    • DGUV Regel 112-191 "Benutzung von Fuß- und Knieschutz" (bisher BGR/GUV-R 191)
    • DGUV Regel 112-192 "Benutzung von Augen- und Gesichtsschutz" (bisher BGR/GUV-R 192)
    • DGUV Regel 112-193 "Benutzung von Kopfschutz" (bisher BGR/GUV-R 193)
    • DGUV Regel 112-194 "Benutzung von Gehörschutz" (bisher BGR/GUV-R 194)
    • DGUV Regel 112-195 "Benutzung von Schutzhandschuhen" (bisher BGR/GUV-R 195)
    • DGUV Regel 112-196 "Benutzung von Stechschutzbekleidung" (bisher BGR/GUV-R 196)
    • DGUV Regel 112-198 "Benutzung von PSA gegen Absturz“ (bisher BGR/GUV-R 198)
    • DGUV Regel 112-199 "Retten aus Höhen und Tiefen mit persönlichen Absturzschutzausrüstungen" (bisher BGR/GUV-R 199)
    • DGUV Regel 112-200 "Benutzung von Stechschutzhandschuhen und Armschützern" (bisher BGR/GUV-R 200)
    • DGUV Regel 112-201 "Benutzung von PSA gegen Ertrinken" (bisher BGR 201/GUV-R)
  • Was bedeutet "zur Verfügung stellen"?

    Zur Verfügung stellen bedeutet, dass Persönliche Schutzausrüstungen am Einsatzort funktionsbereit vorhanden sind. Dabei ist zu beachten, dass nur solche PSA zur Verfügung gestellt werden darf, die mit der CE-Kennzeichnung versehen ist. Mit der vorhandenen CE-Kennzeichnung ist auch die Forderung des § 2 Abs. 1 Ziffer 1 der PSA-Benutzungsverordnung erfüllt.

    Die CE-Kennzeichnung drückt aus, dass zumindest beim Hersteller eine Konformitätserklärung vorliegt, die eine Übereinstimmung mit den einschlägigen Sicherheitsanforderungen europäischer Richtlinien bescheinigt. Gegebenenfalls befindet sich die CE-Kennzeichnung auf der kleinsten Verpackungseinheit, z. B. bei Gehörschutzstöpseln.

  • Sind Kombinationen von PSA zulässig?

    Zur Feststellung der Eignung ist auch die Kombination mehrerer Persönlicher Schutzausrüstungen, wie z.B. Schutzhelm und Atemschutz, Schutzbrille und Gehörschutzkapsel, zu beachten.

  • Wie kann sichergestellt werden, dass zusätzliche Gefährdungen durch Persönliche Schutzausrüstungen nicht entstehen?

    Entscheidend für die Vermeidung zusätzlicher Gefahren ist die richtige Auswahl der Persönlichen Schutzausrüstungen. Zum Beispiel muss Gehörschutz jederzeit die Wahrnehmbarkeit von Warnsignalen gewährleisten.

  • Was versteht man unter "Anhörung der Versicherten"?

    In Betrieben mit einer Mitarbeitervertretung hat diese in Fragen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes ein Mitbestimmungsrecht, aus der sich die Anhörung ableitet. Diese Anhörungspflicht für den Unternehmer gilt auch in Betrieben ohne Mitarbeitervertretung.

    Die Akzeptanz von Persönlichen Schutzausrüstungen durch die Versicherten ist ein wichtiger Aspekt für die Tragebereitschaft. Eine Anhörung gibt z.B. Aufschluss über individuelle körperliche Voraussetzungen, persönliche Unverträglichkeiten oder Umgebungsbedingungen und Einsatzmöglichkeiten am Arbeitsplatz. Daher sollten vor der Entscheidung über den Einsatz einer bestimmten Persönlichen Schutzausrüstung Trageversuche im Betrieb mit einer kleinen Gruppe von Versicherten durchgeführt werden.

  • Was versteht man unter "ausreichender Anzahl"?

    Zur Feststellung der erforderlichen Anzahl von Persönlichen Schutzausrüstungen sind unter Zugrundelegung der Arbeitsaufgabe die Gefährdungen und die Anzahl der betroffenen Personen zu ermitteln. Ferner ist sicherzustellen, dass alle Versicherten während der gesamten Zeit der Einwirkung durch Persönliche Schutzausrüstungen geschützt sind. Grundsätzlich sollte aus hygienischen und ergonomischen Gründen für jeden Versicherten eine persönlich zugeordnete Schutzausrüstung zur Verfügung stehen.

    Dies bedeutet beispielweise, dass ggf. mehrere Paare eines Schutzhandschuhs für eine Person für die Dauer einer Arbeitsschicht erforderlich werden können.

     

  • Was versteht man unter "persönlicher Verwendung"?

    Grundsätzlich sollte für jeden Versicherten eine persönlich zugeordnete Persönliche Schutzausrüstung zur Verfügung stehen; dies ist insbesondere aus hygienischen und ergonomischen Gründen erforderlich.

  • In welchen Fällen können Persönliche Schutzausrüstungen z. B. durch mehrere Personen benutzt werden?

    Die Notwendigkeit zur Benutzung einer Persönlichen Schutzausrüstung durch mehrere Personen kann z.B. gegeben sein, bei

    • umluftunabhängigen Atemschutzgeräten,
    • Chemikalienvollschutzanzügen,
    • Rettungswesten,
    • Warnwesten in Straßenverkehrsfahrzeugen.
  • Wie lassen sich bei Benutzung durch verschiedene Beschäftigte Gesundheitsgefahren oder hygienische Probleme vermeiden?

    Bei der Benutzung von PSA durch verschiedene Beschäftigte ist zur Vermeidung von Gesundheitsgefahren oder hygienischen Problemen eine Reinigung und Desinfektion gemäß den Herstellerinformationen sowie den Regeln für die Benutzung von Persönlichen Schutzausrüstungen (DGUV Regeln 112-139 bis 112-201) durchzuführen.

  • Wer trägt die Kosten für Persönliche Schutzausrüstungen?

    Die Bereitstellung von Persönlichen Schutzausrüstungen stellt eine Maßnahme nach § 3 Arbeitsschutzgesetz dar.

    Da Kosten für Maßnahmen nach § 3 Abs. 3 Arbeitsschutzgesetz den Versicherten nicht auferlegt werden dürfen, müssen ihnen Persönliche Schutzausrüstungen vom Unternehmer grundsätzlich kostenlos zur Verfügung gestellt werden.

    In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass Arbeitskleidung ohne Schutzfunktion, wie zum Beispiel der "Blaumann", nicht zur Persönlichen Schutzausrüstung gehört.

  • Was ist unter Tragezeitbegrenzung zu verstehen?

    Tragezeitbegrenzungen sind zeitliche Begrenzungen bei der Benutzung von Persönlichen Schutzausrüstungen, die den Benutzer vor Überbeanspruchung schützen sollen.

    Tragezeitbegrenzungen sind insbesondere in den Bereichen Schutzkleidung (DGUV Regel 112-189) und Atemschutz (DGUV Regel 112-190) von Bedeutung.

  • Was ist unter Gebrauchsdauer zu verstehen?

    Gebrauchsdauer ist die Zeitspanne, in der die Funktionstüchtigkeit (Schutzwirkung) von Persönlichen Schutzausrüstungen erhalten bleibt.

    Die Gebrauchsdauer wird durch verschiedene Einflüsse bestimmt. Hierzu zählen u.a. Lagerzeiten, Lagerbedingungen, Witterungseinflüsse, Pflegezustand oder Art des Einsatzes und dessen Bedingungen. Hinweise zur Gebrauchsdauer sind in der Benutzerinformation enthalten.

  • Müssen Persönliche Schutzausrüstungen gewartet werden?

    Die Notwendigkeit zur Wartung von Persönlichen Schutzausrüstungen ergibt sich aus der Art der Ausrüstungen und kann von einfachen Arbeiten durch den Benutzer selbst und bei komplexen Ausrüstungen bis hin zu Wartungen in spezialisierten Werkstätten reichen. Näheres ist in den Herstellerinformationen sowie den einschlägigen Regeln zur Benutzung von PSA ausgeführt.

  • Welche Prüfungen sind durch Versicherte durchzuführen?

    Vor jeder Benutzung müssen Persönliche Schutzausrüstungen vom Versicherten auf augenscheinliche Mängel hin geprüft werden (Sicht-/Funktionsprüfung). Sofern dieser vermutet, dass kein ordnungsgemäßer Zustand der PSA vorliegt, so hat er dieses dem Unternehmer bzw. seinem Beauftragten unverzüglich zu melden.

    Augenscheinliche Mängel, die den weiteren Einsatz einer PSA ausschließen, sind z. B.

    • Risse im Industrieschutzhelm,
    • schadhafte Bebänderung eines Industrieschutzhelms,
    • Versprödung des Helmmaterials, feststellbar z.B. durch Knacktest nach DGUV Regel 112-193,
    • beschädigte Laufsohlen
    • aufgescheuerte Nähte bei Auffanggurten,
    • defektes Polster bei Gehörschutzkapseln,
    • zerkratzte Gläser von Schutzbrillen,
    • beschädigte Versiegelung von Atemschutzfiltern.

    Weitere Hinweise sind in der Informationsbroschüre des Herstellers und in den Regeln für die Benutzung bestimmter PSA enthalten.

  • Welche Persönlichen Schutzausrüstungen sollen gegen tödliche Gefahren oder bleibende Gesundheitsschäden schützen?

    Bei den hier in Betracht kommenden Persönlichen Schutzausrüstungen muss davon ausgegangen werden, dass der Benutzer die Gefahr und die damit in Verbindung stehenden unmittelbaren Wirkungen nicht rechtzeitig erkennen kann. Dazu gehören z.B.

    • Atemschutzgeräte,
    • PSA gegen Absturz,
    • PSA zum Schutz gegen Lufttemperaturen unter -50 °C oder über 100 °C,
    • Tauchgeräte,
    • PSA zum Schutz gegen elektrische Risiken,
    • PSA zum Schutz gegen radioaktive (ionisierende) Strahlen,
    • Chemikalienschutzkleidung,
    • PSA gegen Ertrinken oder auch
    • Strahlenschutzkleidung
  • Woran erkennt man Persönliche Schutzausrüstungen der Kategorie III?

    Persönliche Schutzausrüstung der Kategorie III sind an der CE-Kennzeichnung in Verbindung mit der Nummer einer Prüf- und Zertifizierungsstelle, z.B. CE 0299, zu erkennen.

  • Was beinhaltet die Benutzungsinformation?

    Die Benutzungsinformation stellt eine Betriebsanweisung für die Benutzung der Persönlichen Schutzausrüstung dar. Aus ihr gehen die Rahmenbedingungen für die sichere Benutzung hervor. Sie muss hinsichtlich Form und Sprache für die Benutzer verständlich abgefasst sein.

  • Für die Benutzung welcher Persönlicher Schutzausrüstungen sind Unterweisungen mit Übungen erforderlich?

    Unterweisungen mit Übungen sind vor der ersten Benutzung und anschließend nach Bedarf, mindestens jedoch einmal jährlich durchzuführen. Ziel der Übungen ist neben einer sicheren Benutzung der Persönlichen Schutzausrüstungen im Rahmen der jeweiligen Arbeitsaufgaben auch das richtige Verhalten in kritischen Situationen.

    Dazu gehört beispielsweise auch das richtige An- und Ablegen der Persönlichen Schutzausrüstungen.

  • Was soll durch Übungen mit PSA erreicht werden?

    Ziel der Übungen ist neben einer sicheren Benutzung der Persönlichen Schutzausrüstungen im Rahmen der jeweiligen Arbeitsaufgaben auch das richtige Verhalten in kritischen Situationen.

    Dazu gehört beispielsweise auch das richtige An- und Ablegen der Persönlichen Schutzausrüstungen.

  • Wie ist mit Persönlichen Schutzausrüstungen zu verfahren, die nicht unter die Kategorie III fallen?

    Für Persönliche Schutzausrüstungen, die nur mit der CE-Kennzeichnung (ohne Angabe der Prüfstellennummer) versehen sind, genügt im Regelfall eine Unterweisung ohne Übung.