Rechtsgrundlagen

Symbolbild mit Paragraph

Wie bei allen anderen Gefahrstoffen ist die grundlegende Vorgehensweise beim Staubschutz in der Gefahrstoffverordnung festgelegt. Zunächst ist zu prüfen, ob Stoffe mit einem geringeren gesundheitlichen Risiko verwendet werden können (s. TRGS 600 "Substitution"). Quarz ist z. B. als Rohstoff in der keramischen und Glas-Industrie nicht zu ersetzen, da Siliziumdioxid der Grundbaustein für keramische und Glas-Erzeugnisse ist. Andere häufig verwendete gefährliche Stäube (z. B. Bleioxid in Glasuren und Engoben oder andere Schwermetalle) können häufig durch andere, weniger schädliche Verbindungen ersetzt werden.

Ist die direkte Substitution des Stoffes nicht möglich, so kann der Einsatz von befeuchteten Rohstoffen die Staubentstehung drastisch reduzieren. Eine andere Möglichkeit ist der Einsatz von Rohstoffgranulaten mit einem entsprechend geringerem Verstaubungsverhalten. Mit staubarmen Verfahren und Maschinen lässt sich die Freisetzung von Staub ebenfalls minimieren. Arbeitsverfahren sind grundsätzlich so zu gestalten, dass gefährliche Dämpfe und Schwebstoffe nicht frei werden. Ein Entweichen entstehender Stäube kann z. B. durch staubdichte Anlagen oder durch Vakuumbetrieb erreicht werden.

Nach dem Stand der Technik ist das Freiwerden von Staub in vielen Bereichen der Glas- und Keramik-Branche nicht vermeidbar. Deshalb muss eine möglichst vollständige Erfassung bereits an der Austritts- oder Entstehungsstelle erfolgen. Geeignete Absaugungen gibt es bereits z. B. für Keramikpressen oder an Dosierplätzen in der Glasindustrie. Absaugungen müssen durch eine entsprechende Lüftungstechnik und durch eine ausreichende Belüftung der Arbeitsräume in ihrer Wirkung unterstützt werden.

Als organisatorische Schutzmaßnahme kann der Arbeitsplatz bspw. mit leicht feucht zu reinigenden Oberflächen von Fußböden, Wänden und Decken ausgestaltet werden. Ausgetretene Stoffe, die zum Verstauben neigen, müssen sofort mit geeigneten Mitteln (Staubsauger oder Kehrsaugmaschinen mit Entstauber) beseitigt werden. Besen oder gar Druckluft sind nicht geeignet und deshalb aus solchen Bereichen strikt zu verbannen! Das Einrichten von Wasch- und Duschgelegenheiten als Maßnahme der Arbeitsorganisation sowie das Einräumen von festen Zeiten für die Arbeitshygiene können u.a. die Gefährdung Ihrer Mitarbeiter durch Staub am Arbeitsplatz minimieren. Des Weiteren ist die sachgerechte Aufbewahrung, Lagerung und Entsorgung sowie das Kennzeichnen von Stoffen erforderlich.

Auf jeden Fall müssen die Mitarbeiter über Gefährdungen und Schutzmaßnahmen informiert sein: das Erstellen einer Betriebsanweisung und eine entsprechende Unterweisung durch die Vorgesetzten sind Pflicht. Weitere organisatorische Maßnahmen bei Staubexposition sind die Durchführung arbeitsmedizinischer Vorsorge oder auch die Minimierung der Exposition durch Begrenzung der Aufenthaltsdauer der Beschäftigten (z. B. in einer teil- oder vollautomatisierten Rohstoffdosieranlage).

Werden die Grenzwerte trotz Ausschöpfung aller technischen und organisatorischen Maßnahmen nicht eingehalten, z. B. bei Wartungs- und Reparaturarbeiten, so sind Staubmasken als persönliche Schutzmaßnahme zu tragen. Über alle getroffenen Schutzmaßnahmen und ihre richtige Anwendung sind die Mitarbeiter regelmäßig nachhaltig zu unterweisen.

Es empfiehlt sich, alle getroffenen Maßnahmen in einem Schutzmaßnahmenkonzept zusammenzuführen und zu dokumentieren. Grundlegende Schutzmaßnahmen für Stäube sind auch in der TRGS 500 "Schutzmaßnahmen" im Abschnitt 9 nachzulesen.

Im Anhang I Nr. 2 "Partikelförmige Gefahrstoffe" der Gefahrstoffverordnung werden speziell auf die Exposition gegenüber einatembaren Stäuben zugeschnittene, ergänzende Schutzmaßnahmen beschrieben. Weitergehende Hinweise und praxisgerechte Hilfen zur Lösung spezieller Probleme im Staubschutz finden sich in dem der Gefahrstoffverordnung untergeordnetem technischen Regelwerk. Zu nennen ist hier vor allem die TRGS 559 "Quarzhaltiger Staub". Sie gilt für Tätigkeiten, bei denen quarz- und cristobalithaltiger Staub auftreten kann.

Weitere Informationsquellen (DGUV-Regeln, -Informationen u.a.) finden sich in der Link-Sammlung und unter der Rubrik Staubbekämpfung.

In den "Zehn goldenen Regeln" des Sachgebiets "Glas und Keramik" sind in anschaulicher Form alle wichtigen Maßnahmen und viele Praxis-Tipps zusammengestellt, die ihnen bei der Erfüllung der gesetzlichen Vorgaben im Staubschutz helfen können.