Ausbildungsgebühren ab 01. Januar 2018

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Bild: Jochen Taubken, Verwaltungs-BG

Für Erste-Hilfe-Aus- und Fortbildungen erhöhen sich die pauschalierten Lehrgangsgebühren der Unfallversicherungsträger für Lehrgänge, die ab dem 01.01.2018 stattfinden.

Die Aus- und Fortbildung in Erster Hilfe erfolgt durch von den Unfallversicherungsträgern gemäß § 26 Abs. 2 der DGUV Vorschrift 1 "Grundsätze der Prävention" ermächtigte Stellen.

Vereinbarungsgemäß wird die Pauschgebühr zum 1. Januar angepasst. Danach erhöhen sich die Pauschgebühren bei Lehrgängen, die ab dem 01.01.2018 beginnen, für jeden Teilnehmenden an einer

  • Erste-Hilfe-Ausbildung (EH-Lehrgang) auf 31,66 €,
  • Erste-Hilfe-Fortbildung (EH-Training) auf 31,66 €.

Die Lehrgangsgebühren (PDF, 21 kB, nicht barrierefrei) haben auch Gültigkeit für die Lehrgänge "Erste-Hilfe-Schulung in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder".