Informationen für Durchgangsärzte

Zielgruppe und Voraussetzungen

Polnische Arbeitnehmer, die nach deutschen Vorschriften gesetzlich unfallversichert sind und bei ihrer Tätigkeit einen Arbeits- oder Wegeunfall erleiden, können im Anschluss an ihre Akutbehandlung in Deutschland ihre Rehabilitationsmaßnahmen in kooperierenden Einrichtungen in Polen in Anspruch nehmen.

Dort kann - möglichst im unmittelbaren Anschluss an die Akutphase - die berufsgenossenschaftliche stationäre Weiterbehandlung (BGSW) durchgeführt werden, wenn ambulante Leistungen zur medizinischen Rehabilitation nicht ausreichen oder aus anderen Gründen nicht in Betracht kommen.

Die Durchführung der BGSW in Polen kann sinnvoll sein bei Versicherten die

  • infolge eines Arbeits- oder Wegeunfalles Verletzungen des Stütz- und Bewegungsapparates aufweisen
  • ihren Wohnsitz bzw. Lebensmittelpunkt in Polen haben
  • über begrenzte deutsche Sprachkenntnisse verfügen
  • keine Angehörigen oder andere Bezugspersonen in Deutschland haben
  • eine möglichst schnelle Rückkehr nach Polen wünschen

Kontraindikationen

Aktuell ist eine Versorgung der Versicherten in Polen mit neurologischen Erkrankungen oder Schädel-Hirnverletzungen nicht möglich.

Qualitätssicherung

Die DGUV Reha International GmbH stellt sicher, dass die polnischen Reha-Einrichtungen durch den Landesverband Nordwest der DGUV geprüft und gemäß den in Deutschland geltenden Anforderungen als BGSW-Einrichtungen zugelassen werden. Darüber hinaus erhält das medizinische Personal aus Polen eine umfangreiche Schulung im Berufsgenossenschaftlichen Unfallkrankenhaus Hamburg. Die Berichte werden nach den inhaltlichen und zeitlichen Vorgaben der Handlungsanleitung zur Durchführung der BGSW erstattet.

Anmeldeverfahren

Alle polnisch-sprechenden Versicherten sollten über die Möglichkeit der heimatnahen Rehabilitation in Polen informiert werden. Wenn die Behandlung in Polen aus Sicht des behandelnden Arztes oder der Ärztin den Heilungsverlauf fördern könnte oder aus anderen Gründen sinnvoll erscheint, kann der Vorschlag mit dem Versicherten und dem Unfallversicherungsträger abgestimmt oder ein entsprechenden Hinweis im Durchgangsarztbericht aufgenommen werden. Der zuständige Unfallversicherungsträger entscheidet über die Verlegung und stimmt die Einzelheiten (Aufnahmedatum, Verweildauer, Transport usw.) mit der DGUV Reha International GmbH und der Einrichtung in Polen ab. Die direkte Abholung des Versicherten aus der Akutklinik ist möglich.

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