Instandhaltung

3D-Figur mit Schraubenschlüssel

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Bild: Jus2Pom, fotolia

Aufgabe der Instandhaltung ist es, Gefährdungen durch Verschleiß einer Anlage oder einzelner Komponenten auszuschließen. Hierbei müssen sowohl die Aufrechterhaltung der Produktion wie auch der Arbeits- und Gesundheitsschutz berücksichtigt werden.

Die Instandhaltung umfasst nach DIN 31051 die

  • Wartung
    Maßnahmen zur Verzögerung der Abnutzung, z. B. durch den rechtzeitigen Austausch von Verschleißteilen
  • Inspektion
    die Feststellung und Beurteilung des IST-Zustandes
  • Instandsetzung
    Maßnahmen zum Erreichen der Funktionalität
  • Verbesserung
    Maßnahmen zur Steigerung der Funktionssicherheit, z. B. durch die Beseitigung von Schwachstellen.

Bei den zunehmend leistungsfähigen und teilweise auch sehr komplizierten Anlagen erfordert die Instandhaltung große Sachkenntnisse und ständig geschultes Personal. Insbesondere kleine und mittlere Betriebe sind oft nicht in der Lage, dieses Personal und die Sachkenntnisse bereitzuhalten.

Anlagenhersteller müssen die Instandhaltung bereits in ihrem Anlagenkonzept berücksichtigen und die Anlagen "instandhaltungsfreundlich" ausführen. Hierdurch wird die Instandhaltung vereinfacht und hohe Kosten für den Instandhaltungsaufwand werden vermieden. Hohe Folgekosten führen häufig dazu, dass eine für die Funktionstüchtigkeit der Anlagen wichtige Instandhaltung nicht regelmäßig oder überhaupt nicht durchgeführt wird. In einigen Fällen bieten die Anlagenhersteller bereits Dienstleistungspakete an, die eine Wartung, Inspektion und Instandsetzung umfassen.

Literatur/Informationen/Links

DIN 31051 "Grundlagen der Instandhaltung"

VDI 3810 Blatt 4 "Betreiben und Instandhalten von Gebäuden und gebäudetechnischen Anlagen – Raumlufttechnische Anlagen"

DGUV Information 209-066 (bisher BGI 5003) "Maschinen der Zerspanung"

Kontakt:

Portal Kühlschmierstoffe

Gefahrstoffe: Umgang - Schutzmaßnahmen