Evaluationskonzept zur Umsetzung des DGUV-Aktionsplans zur UN-Behindertenrechtskonvention

Projekt-Nr. IAG 420003-15

Status:

abgeschlossen 12/2014

Zielsetzung:

Die UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) ist in Deutschland seit März 2009 rechtsverbindlich. Sie richtet sich in erster Linie an staatliche Stellen, dazu zählen auch Körperschaften öffentlichen Rechts. Die Bundesregierung hat in ihrer Denkschrift zur Konvention darauf hingewiesen, dass die gesetzliche Unfallversicherung (UV) zu dem Kreis derjenigen gehört, die eine besondere Verantwortung für die soziale und gesundheitliche Sicherung tragen. Der Vorstand der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) wollte im Frühjahr 2011 über einen eigenen Aktionsplan der gesetzlichen Unfallversicherung zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention (BRK) beschließen. Mit dem Aktionsplan will die gesetzliche Unfallversicherung dazu beitragen, die Inklusion der Menschen mit Behinderungen und deren volle Anerkennung in der Gesellschaft zu leben, die Möglichkeiten der Unfallversicherung in dieser Hinsicht aufzuzeigen und gegebenenfalls Optimierungen einzuleiten.

Die Umsetzung des DGUV-Aktionsplans soll durch einen Auftrag der Hauptgeschäftsführung der DGUV evaluiert werden. Zweck der Evaluation ist:

  • die Unterstützung des nationalen Aktionsplans der Bundesregierung mit einem UV-eigenen Beitrag zu belegen (Legitimationsfunktion),
  • die Umsetzung des Aktionsplans zu prüfen (Kontrollfunktion) und
  • ggf. Empfehlungen zur Anpassung des Aktionsplans zu entwickeln (Optimierungsfunktion).

Aktivitäten/Methoden:

Um Informationen zur Umsetzung des UN-Aktionsplans ermitteln zu können, müssen Evaluationskriterien festgelegt werden. Diese werden eindeutig definiert und in Untersuchungsinstrumenten operationalisiert.

Die Untersuchungsinstrumente sind:

  • Kontinuierliche Statusabfrage zu den Zielen und Maßnahmen
  • Fokusgruppen nach Handlungsfeldern

Im Juli 2014 führte das IAG der DGUV in Kooperation mit der Firma Wissensimpuls die Statusabfrage bei den verantwortlichen Personen aller 73 Maßnahmen durch. Da sechs der 73 Maßnahmen in Untermaßnahmen untergliedert sind, wurde, wie im Vorjahr auch, nach dem Umsetzungsstand der Teilmaßnahmen gefragt. Es sind insgesamt 90 Teilmaßnahmen. In diesem Bericht wird sowohl Bezug auf Umsetzung der 90 Teilmaßnahmen, als auch auf die Umsetzung der 73 Maßnahmen genommen.

Wurde die Frage nach dem Beginn der Untermaßnahme positiv beantwortet, umfasste die Statusabfrage verschiedene Angaben: u.a. zur ausführenden Einheit, zu internen und externen Partnern (inkl. Einschätzung der Kooperationen), zu Zielgruppen und deren Erreichung, zum Vorgehen bei der Maßnahmenumsetzung und den dabei genutzten Medien sowie zu Aktionen, zu deren IST-Zustand, zur Zufriedenheit mit dem Status, zur Wirkung der Maßnahme, zu Erfolgsfaktoren, zu Hemmnissen und Unterstützungswünschen. Außerdem wurde abgefragt, wann die Teilmaßnahme abgeschlossen wird bzw. ob die Maßnahme verstetigt wurde.

Die Fokusgruppen-Methode wurde von der gesetzlichen Unfallversicherung bisher selten genutzt. Sie ist eine qualitative Methode zur Vorbereitung, Durchführung und Auswertung themenorientierter Diskussionen in Gruppen zum Zweck der Datenerhebung.

Die Diskussionen finden mit ausgewählten Personen statt, die unterschiedliche Perspektiven zum Thema einbringen können. Die Auswahl erfolgt über vorher festgelegte Kriterien, die sich aus der Fragestellung ergeben. Die Fokusgruppen-Diskussionen finden in Parallelsitzungen statt. Dadurch kann ein breites Meinungsbild über alle Handlungsfelder des Aktionsplans eingeholt werden.

Die drei parallelen Fokusgruppen-Diskussionen erfolgten im Rahmen einer thematisch passenden Tagung in separaten Räumen. Mit Unterstützung eines Moderatorenteams diskutierten die Teilnehmenden über die Wahrnehmung des Aktionsplans, den Stand der Umsetzung sowie die wahrgenommenen Wirkungen in allen Handlungsfeldern. Um dabei verschiedene Perspektiven berücksichtigen zu können, waren die Fokusgruppen heterogen zusammengesetzt.

Ergebnisse:

Die gesetzliche Unfallversicherung setzt die UN-BRK engagiert und ernsthaft um. Die verantwortlichen Personen sind zum überwiegenden Teil zufrieden mit dem Umsetzungsstand der Maßnahmen. An vielen Stellen und auf vielen Ebenen wurden konkrete Änderungen des Bewusstseins eingeleitet. Es gibt wichtige Fortschritte in Bezug auf den Abbau von Barrieren und die Hinwendung zur Inklusion. Standards und Leitfäden erleichtern die Umsetzung der Prinzipien der UN-BRK im Alltag der gesetzlichen Unfallversicherung. In vielen Handlungsfeldern hat die gesetzliche Unfallversicherung Pionierarbeit geleistet, beispielsweise in der mutigen Entwicklung des Peer-Prinzips, wonach Betroffene andere Betroffene unterstützen. Die Inhalte und Ziele der UN-BRK sind ein integraler Bestandteil der Aus- und Weiterbildung. Die Beteiligung von Menschen mit Behinderungen an Entscheidungsprozessen wird immer selbstverständlicher.

Die Ergebnisse zeigen aber auch, was noch zu tun ist. Es ist wichtig, auf dem Bestehenden aufzubauen, schon Erreichtes zu verstetigen und wie selbstverständlich, mitunter auch noch verbindlicher, in den Alltag der Mitarbeitenden in der gesetzlichen Unfallversicherung und deren Einrichtungen und Partner zu platzieren. Dabei geht es nicht um Mehrarbeit oder Mehrkosten, sondern schlicht um ein Mitdenken von Barrierefreiheit, Inklusion, Partizipation und Vielfalt im Alltag neben anderen Handlungsprinzipien. An anderer Stelle fehlen noch Konzepte. So liegt der Schwerpunkt der gesetzlichen Unfallversicherung, neben dem Lebensraum der Bildungseinrichtungen, wie etwa die Schulen, auf dem Arbeitsleben, deren Akteure in Betrieben und Verwaltungen von den Errungenschaften der gesetzlichen Unfallversicherung in der Umsetzung der UN-BRK profitieren sollten, etwa durch Leitfäden zur Inklusion in Betrieben. Deshalb geht es in die nächste Phase, zum Aktionsplan 2.0.

Stand:

27.07.2015

Projekt

Gefördert durch:
  • Deutsche gesetzliche Unfallversicherung (DGUV)
Projektdurchführung:
  • Institut für Arbeit und Gesundheit der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (IAG)
Branche(n):

-branchenübergreifend-

Gefährdungsart(en):

-Verschiedenes-

Schlagworte:

Besondere Personengruppen, Evaluation

Weitere Schlagworte zum Projekt:

UN-Behindertenrechtskonvention, Evaluation, Aktionsplan, Fokusgruppen