Sicher im Einsatz für das Europäische Solidaritätskorps

31.01.2017

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Junge Menschen können sich im Europäischen Solidaritätskorps engagieren. (Bild: © European Union, 2016 / Foto: François Walschaerts )

In diesem Jahr nimmt das "Europäische Solidaritätskorps" seine Arbeit auf. Diese neue Initiative der Europäischen Union bietet jungen Menschen die Möglichkeit, sich für humanitäre und soziale Projekte in Europa zu engagieren. Wer sich für solch einen Einsatz interessiert, sollte sich vorab auch erkundigen, wie es um seinen Versicherungsschutz bestellt ist, denn die Regelungen in den einzelnen EU-Ländern sind unterschiedlich.

Wie ist man versichert?

Für Einsätze in Deutschland gilt generell: Sie stehen unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung – unabhängig davon, ob es sich um eine Beschäftigung, ein Praktikum, eine Ausbildung oder eine ehrenamtliche Tätigkeit handelt. Der Schutz schließt präventive Maßnahmen wie Vorsorgeuntersuchungen mit ein.

Für Einsätze im europäischen Ausland gilt: Wird der Einsatz im Auftrag einer in Deutschland ansässigen Organisation ausgeführt, kann er unter bestimmten Umständen – etwa im Fall einer Entsendung - unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung stehen. Welche Regelungen gelten, wenn Freiwillige für eine ausländische Organisation tätig sind, sollte vor dem Einsatz mir der verantwortlichen Organisation abgeklärt werden. Das Gleiche gilt für die Frage, um welche Versicherung Teilnehmende sich eventuell selbst kümmern sollten.

Das Europäische Solidaritätskorps

In Italien beim Wiederaufbau einer vom Erdbeben zerstörten Schule helfen; in Frankreich Menschen mit Behinderung unterstützen; in Griechenland den Wald pflegen, um die Ausbreitung von Bränden zu verhindern. Das sind nur drei Beispiele für Projekte, wie sie das Europäische Solidaritätskorps jungen Menschen zwischen 18 und 30 Jahren künftig eröffnet. Ins Leben gerufen wurde die Initiative von EU-Kommissionschef Jean-Claude Juncker. Die Dauer des Einsatzes beläuft sich in der Regel auf zwei bis zwölf Monate. Die Arbeit kann im Rahmen eines Ehrenamtes, eines Praktikums oder einer regulären Beschäftigung geleistet werden.

Angeboten werden die Einsätze zum Beispiel von Nichtregierungsorganisationen, lokalen Behörden oder Unternehmen. Alle teilnehmenden Organisationen müssen sich akkreditieren und einer "Solidaritätscharta" beitreten, die dazu auffordert, ausreichenden Versicherungsschutz zu gewährleisten.

Weiterführende Links zum Solidaritätskorps:

https://europa.eu/youth/SOLiDARITY_de

https://europa.eu/youth/solidarity/charter_de

Weiterführende Informationen zum Unfallversicherungsschutz:

http://www.dguv.de/de/internationales/neues/20170126_solidaritaetskorps/index.jsp

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Stefan Boltz (Pressesprecher)
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