Liste der krebserzeugenden, keimzellmutagenen und reproduktionstoxischen Stoffe

(KMR-Liste)

Titelseite der KMR-Liste

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Die Liste (Stand: August 2022) enthält KMR-Stoffe - auch als CMR-Stoffe (carzinogen, mutagen, reproduktionstoxisch) bezeichnet -, die

  • gemäß Tabelle 3 des Anhangs VI der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (GHS-Verordnung, CLP-Verordnung) bis einschließlich des Anhangs VI Verordnung (EU) Nr. 2020/1182 als karzinogen (krebserzeugend, carzinogen), keimzellmutagen (erbgutverändernd) oder reproduktionstoxisch (fortpflanzungsgefährdend) eingestuft sind,
  • in der TRGS 905 "Verzeichnis krebserzeugender, keimzellmutagener oder reproduktionstoxischer Stoffe" aufgeführt werden oder
  • in der TRGS 906 "Verzeichnis krebserzeugender Tätigkeiten oder Verfahren nach § 3 Abs. 2 Nr. 3 GefStoffV" verzeichnet sind.

Sie enthält nicht die komplexen Mineralöl-, Kohle- und Erdgasderivate aus dem Anhang VI der Verordnung 1272/2008. Die Einstufungsregelungen der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (CLP-Verordnung) verpflichten den Hersteller oder Importeur von der im Anhang VI angegebenen harmonisierten Einstufung abzuweichen, wenn bekannt ist, dass der Stoff unter mindestens eine Gefahrenklasse oder Differenzierung fällt, die nicht vom Eintrag in Anhang VI erfasst wird. In diesem Fall ist es notwendig, eine über den Eintrag im Anhang VI erweiterte Einstufung vorzunehmen. Diese Selbsteinstufungen sind nicht harmonisiert. Sofern Unterschiede zwischen der Einstufung nach Sicherheitsdatenblatt und der in der KMR-Liste angegebenen harmonisierten Einstufung nach Tabelle 3 des Anhangs VI der CLP-Verordnung bestehen, ist für die Durchführung von Maßnahmen nach GefStoffV in diesen Fällen die Einstufung nach Sicherheitsdatenblatt maßgebend. Unabhängig davon sind die Einträge aus der TRGS 905 und 906 zu beachten.

Nutzung

Der Datenbestand darf zum Zwecke des Arbeitsschutzes bzw. zur Informationsgewinnung über die von chemischen Stoffen ausgehenden Gefährdungen genutzt werden. Eine teilweise oder vollständige Übernahme der Liste in andere Informationssysteme ist nicht gestattet.

Haftung

Die Daten in der KMR-Liste werden sorgfältig erstellt und gepflegt. Dennoch kann, gleich aus welchem Rechtsgrund, keine Haftung übernommen werden.

Herausgeber

Die KMR-Liste wird erstellt und gepflegt vom Institut für Arbeitsschutz der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (IFA).


Ansprechpartner:

Dr. rer. nat. Marco Steinhausen

Expositions- und Risikobewertung

Tel: +49 30 13001-3150
Fax: +49 30 13001-38001