Gehörschutz für Eisenbahnfahrzeugführer und Lokrangierführer

Projekt-Nr. IFA 4154

Status:

abgeschlossen 03/2011

Zielsetzung:

Mit der neuen Lärm- und Vibrationsarbeitsschutzverordnung wurden die Auslösewerte für Präventionsmaßnahmen um fünf dB(A) abgesenkt. Ab einem Tages-Lärmexpositionspegel von 80 dB(A) muss jetzt Gehörschutz angeboten und ab 85 dB(A) muss Gehörschutz getragen werden. Für Eisenbahnfahrzeugführer und Lokrangierführer darf der ggf. notwendige Gehörschutz allerdings nicht die Signalwahrnehmung und die Kommunikation behindern. Aus diesem Grund ist das Tragen von Gehörschutz von den Eisenbahnaufsichtsbehörden bisher nicht zugelassen.
Ziel war die Entwicklung eines Verfahrens zur Auswahl und zum Einsatz von Gehörschutz, das durch die Eisenbahnaufsichtsbehörden mitgetragen werden kann.

Aktivitäten/Methoden:

In diesem Projekt wurde die Eignung von Gehörschutz im Eisenbahnbetrieb untersucht. Dabei konnte ein Auswahlverfahren angewendet werden, das sich an das praktizierte Verfahren für den Gleisoberbau und für Fahrzeugführer im öffentlichen Straßenverkehr anlehnt. Damit ist es möglich, durch Berechnungen zu prüfen, ob mit einem Gehörschützer Signale in ausreichendem Maße wahrgenommen werden können und eine störungsfreie Kommunikation bei den gegebenen Störgeräuschen möglich ist. Zusätzlich zu dieser rechnerischen Vorauswahl muss jeweils vor Ort eine Hörprobe unter realistischen Bedingungen durchgeführt werden, um eine ausreichende Signalwahrnehmbarkeit gewährleisten zu können.
Dazu konnten Ergebnisse aus einem parallel laufenden Projekt (IFA- 4152 "Lärmschutz für Eisenbahnfahrzeug- und Lokrangierführer") genutzt werden. Dort wurde die Lärmbelastung von Eisenbahnfahrzeugführern und Lokrangierführern gemessen. Dabei wurden auch sicherheitsrelevante Arbeitsabläufe und die dabei erforderliche Signalwahrnehmung mit aufgenommen. Die relevanten akustischen Signale und die notwendige Kommunikation wurden hinsichtlich ihrer Frequenzzusammensetzung analysiert.
Das in dem hier beschriebenen Projekt verwendete Berechnungsverfahren zur Signalhörbarkeit beruht auf der sogenannten spektralen Verdeckung nach Zwicker (ISO R 352 Part B). Dabei wird für alle Signal-Störgeräusch-Kombinationen die Signalwahrnehmbarkeit mit und ohne Gehörschützer berechnet. Verschlechtert sich die Wahrnehmbarkeit durch den Gehörschutz signifikant, ist er für den Einsatz an diesen Arbeitsplätzen nicht geeignet.
Außerdem war es erforderlich, ein Verfahren für eine individuelle Hörprobe am Arbeitsplatz zu entwickeln.

Ergebnisse:

Aus den Ergebnissen der Betriebsmessungen wurden 18 sicherheitsrelevante Signale und Geräusche und zwölf Arbeitsgeräusche ausgewählt. Damit wurden die Berechnungen zur Signalhörbarkeit nach Zwicker für alle Gehörschützer aus der IFA-Positivliste ("Liste aller dem IFA gemeldeten Gehörschützer mit EG-Baumusterprüfbescheinigung") durchgeführt. Dabei ergab sich eine Quote von 13 % der Gehörschützer, die für das Signalhören im Eisenbahnbetrieb geeignet sind.
Parallel dazu wurde in der Projekt-Arbeitsgruppe ein Verfahren für die individuelle Hörprobe am Arbeitsplatz entwickelt und in ersten Praxisversuchen erprobt.

Stand:

19.12.2012

Projekt

Gefördert durch:
  • Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e. V. (DGUV)
Projektdurchführung:
  • Institut für Arbeitsschutz der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (IFA)
  • VBG - Präventionsstab ÖPNV/Bahnen
Branche(n):

Verkehr

Gefährdungsart(en):

Lärm/Vibrationen

Schlagworte:

Prävention, Lärm, Persönliche Schutzausrüstung

Weitere Schlagworte zum Projekt:

Eisenbahnfahrzeugführer, Lokrangierführer, Lärmbelastung, Auswahl von Gehörschutz, Einsatz von Gehörschutz, Signalhörbarkeit