Psychotherapeutenverfahren

ein Patient spricht mit einem Psychotherapeuten

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Das Psychotherapeutenverfahren dient der zügigen psychologisch-therapeutischen Intervention nach Arbeitsunfällen oder Berufskrankheiten. Damit soll einer Entstehung und Chronifizierung von psychischen Gesundheitsschäden frühzeitig entgegengewirkt werden.

Nur ärztliche und psychologische Psychotherapeuten, die über spezielle fachliche Befähigungen verfügen und zur Übernahme bestimmter Pflichten bereit sind, können am Psychotherapeutenverfahren beteiligt werden.
Die Teilnahme an einer Einführungsveranstaltung zum Psychotherapeutenverfahren ist eine der Grundvoraussetzungen zur Beteiligung am Psychotherapeutenverfahren. Weitere Informationen finden Sie hier.

Die Therapie wird vom Unfallversicherungsträger oder D-Arzt eingeleitet.

Die Anforderungen zur Beteiligung am Psychotherapeutenverfahren, Handlungsanleitung und Formtexte befinden sich bei den Downloads.

Informationen über die frühzeitige psychotherapeutische Intervention nach Arbeitsunfällen oder Berufskrankheiten wurden im Flyer „Psychotherapeutenverfahren - Informationen zur Zusammenarbeit für Durchgangsärztinnen und Durchgangsärzte“ zusammengefasst. Beispielhaft werden darin zudem typische Fallkonstellationen aufgegriffen und die notwendige Zusammenarbeit zwischen nichtärztlichen Psychotherapeuten und D-Ärzten bei der Verordnung von Medikamenten und der Ausstellung einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung thematisiert.

Ansprechpartner für nähere Informationen zum Psychotherapeutenverfahren ist der regional zuständige Landesverband.

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