Geldleistungen an Hinterbliebene

20 Euro-Schein mit darauf liegenden Euro-Münzen

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Kommt es trotz aller Unfallverhütungsmaßnahmen zu einem tödlichen Arbeitsunfall oder einer tödlich verlaufenden Berufskrankheit, dann sichert die gesetzliche Unfallversicherung die Hinterbliebenen mit finanziellen Leistungen ab.

Dazu gehören:


Sterbegeld

Das Sterbegeld beträgt pauschal ein Siebtel der im Zeitpunkt des Todes geltenden Bezugsgröße (Höhe des Sterbegelds 2011 West: 4.380,00 Euro, Ost: 3.840,00 Euro). Es wird an die Hinterbliebenen gezahlt, die die Kosten der Bestattung getragen haben.
Haben nicht die Hinterbliebenen sondern außen stehende Dritte die Kosten der Bestattung getragen, werden ihnen die tatsächlich entstandenen Kosten bis zur Höhe des Sterbegeldes erstattet.

Überführungskosten

Ist der Tod nicht am Ort der ständigen Familienwohnung des Versicherten eingetreten, können unter bestimmten Voraussetzungen (siehe § 64 Absatz 2 SGB VII) neben dem Sterbegeld auch die Kosten für die Überführung an den Ort der Bestattung erstattet werden.

Hinterbliebenenrenten

Renten an Hinterbliebene sollen den Familienangehörigen von Versicherten Ersatz für den entfallenden Unterhalt schaffen. Alle Hinterbliebenenrenten dürfen zusammen höchstens 80 Prozent des Jahresarbeitsverdienstes betragen.
Zusätzlich besteht meist ein Anspruch auf eine Hinterbliebenenrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung (DRV). Dort muss ein Antrag gestellt werden. Die Rentenversicherung prüft, ob ihre Rente wegen des Zusammentreffens mit der Rente der Unfallversicherung zu kürzen ist.

Witwen und Witwer sowie eingetragene Lebenspartner und Lebenspartnerinnen können eine Hinterbliebenenrente erhalten, wenn sie nicht wieder geheiratet haben.

Kinder erhalten eine Waisenrente bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres. Unter bestimmten Voraussetzungen, zum Beispiel während einer Berufsausbildung, kann die Waisenrente auch bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres gewährt werden.

Frühere Ehegatten, Lebenspartnerinnen und Lebenspartner sowie Eltern von Versicherten, die im Jahr vor dem Tod von den Versicherten  unterhalten wurden, können einen Anspruch auf Hinterbliebenenrente haben. Dazu müssen Sie einen formlosen Antrag bei dem Unfallversicherungsträger stellen.