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Staubbekämpfung

Mindeststandards für die Staubbekämpfung

Maßnahmen zur Staubekämpfung können teuer sein. Zur Errichtung einer neuen Absaugvorrichtung oder gar einer kompletten Entstaubungsanlage für eine Werkhalle sind nicht selten Investitionen im fünf- oder gar sechsstelligen Euro-Bereich notwendig. Dazu kommen noch die nicht unerheblichen Betriebs- und Wartungskosten. Gerade für kleine und mittlere Betriebe eine sehr schwierig lösbare Aufgabe.

Oft gibt es dazu keine Alternative. Doch in vielen Fällen würde es bereits zu einer erheblichen Verbesserung der Situation führen, wenn nur die einfachsten, schon lange bekannten Grundregeln zur Staubminderung konsequent beachtet würden. Der Bogen spannt sich dabei von einfachen technischen, über organisatorische bis hin zu persönlichen Schutzmaßnahmen. Dabei ist dieser Weg zugleich wirkungsvoll und kostengünstig.

Eine ausgezeichnete Hilfestellung gibt dabei die TRGS 500 "Schutzmaßnahmen", die auch auf die Besonderheiten von Feststoffen, Stäuben und Raucheneingeht.

Grundsätze zur Staubminderung:
  • Verwendung möglichst geschlossener Systeme
  • Anwendung von staubarmen Verfahren und Geräten
  • Vermeiden und regelmäßige Beseitigung von Staubablagerungen
  • Minimieren von Abwurfhöhen
  • Ausreichende und geeignete Lüftung
  • Sachgemäße und regelmäßige Reinigung
Nicht zuletzt ist die regelmäßige und vor allem sachgemäße Reinigung der Betriebseinrichtungen das A und O der Staubbekämpfung. Statt der Verwendung von geeigneten Staubsaugern oder der Nassreinigung trifft man leider auch immer wieder das verbotene Trockenkehren mit dem Besen an.

Wichtig zur Umsetzung der zum Teil auch verhaltensabhängigen Maßnahmen ist daher vor allem auch die regelmäßige Unterweisung der Mitarbeiter mit Hilfe geeigneter Betriebsanweisungen.