Schutzmaßnahmenkonzept

Um den neuen Arbeitsplatzgrenzwert (AGW) für A-Staub von 1,25 mg/m³ einzuhalten, fordert der Gesetzgeber in der Änderung der TRGS 900 "Arbeitsplatzgrenzwerte" die Arbeitgeber dazu auf, ein Schutzmaßnahmenkonzept zu erstellen. Darin sollen Sie konkrete Einzelmaßnahmen festhalten, welche Sie z.B. in der TRGS 500 "Schutzmaßnahmen" finden können.

Ziel ist es, durch die kontinuierliche Verbesserung der Schutzmaßnahmen den neuen AGW für A-Staub bis spätestens 2018 zu unterschreiten. In vielen Fällen kann nur durch die Kombination von Schutzmaßnahmen eine weitere Verbesserung erreicht werden. Hilfreich ist es, die getroffenen Maßnahmen messtechnisch sowie durch regelmäßige Kontrollmessungen zu überprüfen. Hinweise zur Durchführung der Messungen finden Sie in der TRGS 402 "Ermitteln und Beurteilen der Gefährdungen bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen: Inhalative Exposition" und der DIN EN 689.

Wie aus der Graphik ersichtlich, sind die Substitution (TRGS 600) sowie technische Schutzmaßnahmen gegenüber organisatorischen und personellen vorrangig.

Grafik zu Schutzmaßnahmenkonzept

Wenn die Substitution eines Stoffes nicht möglich ist, können befeuchtete Stoffe oder Rohstoffgranulate die Staubentstehung vermindern. Arbeitsverfahren sind grundsätzlich so zu gestalten, dass gefährliche Dämpfe und Schwebstoffe nicht frei werden. Die technischen Möglichkeiten sollen in der Reihenfolge ihrer Wirksamkeit angewandt werden.

Grafik zu Schutzmaßnahmenkonzept

Gekapselte Maschinen sind vorrangig bei der Staubreduzierung einzusetzen. Sie verhindern das Entstehen bzw. Ausbreiten von Staub, während bei einer gleichmäßigen Raumlüftung der bereits vorhandene Staub in der Raumluft verteilt wird.

Zu den organisatorischen Schutzmaßnahmen zählen die Gestaltung des Arbeitsplatzes, bspw. leicht feucht zu reinigende Oberflächen von Fußböden, Wänden und Decken im Arbeitsbereich. Das Einrichten von Wasch- und Duschgelegenheiten als Maßnahme der Arbeitsorganisation sowie das Einräumen von festen Zeiten für die Arbeitshygiene können u.a. die Gefährdung Ihrer Mitarbeiter durch Staub am Arbeitsplatz minimieren. Des Weiteren ist die sachgerechte Aufbewahrung, Lagerung und Entsorgung sowie das Kennzeichnen von Stoffen erforderlich.

Unter persönlichen Schutzmaßnahmen werden Anforderungen an die Nutzung, Kontrolle, Reinigung und Wartung der persönlichen Schutzausrüstung verstanden. Sie müssen Ihre Mitarbeiter u.a. dazu anhalten notwendige Arbeitskleidung zu tragen und den Arbeitsplatz mit geeigneten Materialien regelmäßig zu reinigen.

Konkrete Bespiele zur Staubminimierung finden Sie unter unserer Rubrik "Zehn Goldene Regeln" zur Staubbekämpfung.