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Bild: BGI/GUV-I 5032: Notrufmöglichkeiten für allein arbeitende Personen
Information: Notrufmöglichkeiten für allein arbeitende Personen
(BGI/GUV-I 5032)
04.11.2009
Grundsätzlich müssen Personen-Notsignal-Anlagen (PNA) folgende Funktionen erfüllen:- der willensabhängige Alarm muss im Notfall sofort ausgelöst werden
- der willensunabhängige Alarm (Lagealarm, Zeitalarm, Abrissalarm) muss je nach Gefährdung innerhalb eines festgelegten Zeitfensters ausgelöst werden, und
- der technische Alarm muss ständig die Verbindung zwischen dem Mobilteil und der Zentrale überwachen.
Wann und Wo Personen-Notsignal-Anlagen eingesetzt werden können und welche technischen Voraussetzungen gegeben sein müssen, ist in der BGI 5032 umfassend beschrieben. Hier finden Sie Hinweise für den Praktiker, insbesondere die genauen Funktionsmerkmale und technischen Parameter sowie Hinweise zur Gefährdungsbeurteilung.

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