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Fragen und Antworten
zu allgemeinen PSA-Themen
Was versteht man unter "geeigneter Persönlicher Schutzausrüstung"?Geeignete Persönliche Schutzausrüstungen entsprechen dem Stand der Technik und begrenzen die ermittelten Gefährdungen auf ein möglichst geringes Restrisiko, hierzu gehören auch Persönliche Schutzausrüstungen, die z. B. für Berufssportler, Übungsleiter oder Trainer zur sicheren Ausübung ihrer Sporttätigkeit erforderlich sind oder solche, die hauptsächlich durch Anwendung im Sport bekannt sind. Weitere Eignungskriterien für PSA sind in Abhängigkeit von der Arbeitsaufgabe auch ergonomische Aspekte wie z.B. Passform und Gewicht, Handhabbarkeit, Justierbarkeit.
Spezielle Hinweise zur Auswahl und Benutzung der einzelnen Persönlichen Schutzausrüstungen finden sich in den folgenden Regeln:
- "Benutzung von Schutzkleidung" (BGR 189)
- "Benutzung von Atemschutzgeräten" (BGR 190)
- "Benutzung von Fuß- und Beinschutz" (BGR 191)
- "Benutzung von Augen- und Gesichtsschutz" (BGR 192)
- "Benutzung von Kopfschutz" (BGR 193)
- "Benutzung von Gehörschützern" (BGR/GUV-R 194)
- "Benutzung von Schutzhandschuhen" (BGR 195)
- "Benutzung von Stechschutzbekleidung" (BGR 196)
- "Benutzung von PSA gegen Absturz" (BGR 198)
- "Benutzung von PSA zum Retten aus Höhen und Tiefen" (BGR 199)
- "Benutzung von Stechschutzhandschuhen und Armschützern" (BGR 200)
- "Benutzung von PSA gegen Ertrinken" (BGR 201)
Was bedeutet "zur Verfügung stellen"?
Zur Verfügung stellen bedeutet, dass Persönliche Schutzausrüstungen am Einsatzort funktionsbereit vorhanden sind. Dabei
ist zu beachten, dass nur solche PSA zur Verfügung gestellt werden darf, die mit der CE-Kennzeichnung versehen ist. Mit
der vorhandenen CE-Kennzeichnung ist auch die Forderung des § 2 Abs. 1 Ziffer 1 der PSA-Benutzungsverordnung
erfüllt.
Die CE-Kennzeichnung drückt aus, dass zumindest beim Hersteller eine Konformitätserklärung vorliegt, die eine
Übereinstimmung mit den einschlägigen Sicherheitsanforderungen europäischer Richtlinien bescheinigt. Gegebenenfalls
befindet sich die CE-Kennzeichnung auf der kleinsten Verpackungseinheit, z. B. bei Gehörschutzstöpseln.
Sind Kombinationen von PSA zulässig?
Zur Feststellung der Eignung ist auch die Kombination mehrerer Persönlicher Schutzausrüstungen, wie z.B. Schutzhelm und
Atemschutz, Schutzbrille und Gehörschutzkapsel, zu beachten.
Wie kann sichergestellt werden, dass zusätzliche Gefährdungen durch Persönliche Schutzausrüstungen nicht
entstehen?
Entscheidend für die Vermeidung zusätzlicher Gefahren ist die richtige Auswahl der Persönlichen Schutzausrüstungen. Zum
Beispiel muss Gehörschutz jederzeit die Wahrnehmbarkeit von Warnsignalen gewährleisten.
Was versteht man unter "Anhörung der Versicherten"?
In Betrieben mit einer Mitarbeitervertretung hat diese in Fragen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes ein
Mitbestimmungsrecht, aus der sich die Anhörung ableitet. Diese Anhörungspflicht für den Unternehmer gilt auch in
Betrieben ohne Mitarbeitervertretung.
Die Akzeptanz von Persönlichen Schutzausrüstungen durch die Versicherten ist ein wichtiger Aspekt für die Tragebereitschaft. Eine Anhörung gibt z.B. Aufschluss über individuelle körperliche Voraussetzungen, persönliche Unverträglichkeiten oder Umgebungsbedingungen und Einsatzmöglichkeiten am Arbeitsplatz. Daher sollten vor der Entscheidung über den Einsatz einer bestimmten Persönlichen Schutzausrüstung Trageversuche im Betrieb mit einer kleinen Gruppe von Versicherten durchgeführt werden.
Was versteht man unter "ausreichender Anzahl"?
Zur Feststellung der erforderlichen Anzahl von Persönlichen Schutzausrüstungen sind unter Zugrundelegung der
Arbeitsaufgabe die Gefährdungen und die Anzahl der betroffenen Personen zu ermitteln. Ferner ist sicherzustellen, dass
alle Versicherten während der gesamten Zeit der Einwirkung durch Persönliche Schutzausrüstungen geschützt sind.
Grundsätzlich sollte aus hygienischen und ergonomischen Gründen für jeden Versicherten eine persönlich zugeordnete
Schutzausrüstung zur Verfügung stehen.
Dies bedeutet beispielweise, dass ggf. mehrere Paare eines Schutzhandschuhs für eine Person für die Dauer einer Arbeitsschicht erforderlich werden können.
Was versteht man unter "persönlicher Verwendung"?
Grundsätzlich sollte für jeden Versicherten eine persönlich zugeordnete Persönliche Schutzausrüstung zur Verfügung
stehen; dies ist insbesondere aus hygienischen und ergonomischen Gründen erforderlich.
In welchen Fällen können Persönlichen Schutzausrüstungen z.B. durch mehrere Personen benutzt werden?
Die Notwendigkeit zur Benutzung einer Persönlichen Schutzausrüstung durch mehrere Personen kann z.B. gegeben sein,
bei
- umluftunabhängigen Atemschutzgeräten,
- Chemikalienvollschutzanzügen,
- Rettungswesten,
- Warnwesten in Straßenverkehrsfahrzeugen.
Wie lassen sich bei Benutzung durch verschiedene Beschäftigte Gesundheitsgefahren oder hygienische Probleme
vermeiden?
Bei der Benutzung von PSA durch verschiedene Beschäftigte ist zur Vermeidung von Gesundheitsgefahren oder hygienischen
Problemen eine Reinigung und Desinfektion gemäß den Herstellerinformationen sowie den Regeln für die Benutzung von
Persönlichen Schutzausrüstungen (BGR 189 bis BGR 201) durchzuführen.
Wer trägt die Kosten für Persönliche Schutzausrüstungen?
Die Bereitstellung von Persönlichen Schutzausrüstungen stellt eine Maßnahme nach § 3 Arbeitsschutzgesetz dar.
Da Kosten für Maßnahmen nach § 3 Abs. 3 Arbeitsschutzgesetz den Versicherten nicht auferlegt werden dürfen, müssen
ihnen Persönliche Schutzausrüstungen vom Unternehmer grundsätzlich kostenlos zur Verfügung gestellt werden.
In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass Arbeitskleidung ohne Schutzfunktion, wie zum Beispiel der "Blaumann", nicht zur Persönlichen Schutzausrüstung gehört.
Was ist unter Tragezeitbegrenzung zu verstehen?
Tragezeitbegrenzungen sind zeitliche Begrenzungen bei der Benutzung von Persönlichen Schutzausrüstungen, die den
Benutzer vor Überbeanspruchung schützen sollen.
Tragezeitbegrenzungen sind insbesondere in den Bereichen Schutzkleidung (BGR 189) und Atemschutz (BGR 190) von Bedeutung.
Was ist unter Gebrauchsdauer zu verstehen?
Gebrauchsdauer ist die Zeitspanne, in der die Funktionstüchtigkeit (Schutzwirkung) von Persönlichen Schutzausrüstungen
erhalten bleibt.
Die Gebrauchsdauer wird durch verschiedene Einflüsse bestimmt. Hierzu zählen u.a. Lagerzeiten, Lagerbedingungen, Witterungseinflüsse, Pflegezustand oder Art des Einsatzes und dessen Bedingungen. Hinweise zur Gebrauchsdauer sind in der Benutzerinformation enthalten.
Müssen Persönliche Schutzausrüstungen gewartet werden?
Die Notwendigkeit zur Wartung von Persönlichen Schutzausrüstungen ergibt sich aus der Art der Ausrüstungen und kann von
einfachen Arbeiten durch den Benutzer selbst und bei komplexen Ausrüstungen bis hin zu Wartungen in spezialisierten
Werkstätten reichen. Näheres ist in den Herstellerinformationen sowie den einschlägigen Regeln zur Benutzung von PSA
ausgeführt.
Welche Prüfungen sind durch Versicherte durchzuführen?
Vor jeder Benutzung müssen Persönliche Schutzausrüstungen vom Versicherten auf augenscheinliche Mängel hin geprüft
werden (Sicht-/Funktionsprüfung). Sofern dieser vermutet, dass kein ordnungsgemäßer Zustand der PSA vorliegt, so hat er
dieses dem Unternehmer bzw. seinem Beauftragten unverzüglich zu melden.
Augenscheinliche Mängel, die den weiteren Einsatz einer PSA ausschließen, sind z. B.
- Risse im Industrieschutzhelm,
- schadhafte Bebänderung eines Industrieschutzhelms,
- Versprödung des Helmmaterials, feststellbar z.B. durch Knacktest nach BGR 193,
- beschädigte Laufsohlen
- aufgescheuerte Nähte bei Auffanggurten,
- defektes Polster bei Gehörschutzkapseln,
- zerkratzte Gläser von Schutzbrillen,
- beschädigte Versiegelung von Atemschutzfiltern.
Welche Persönlichen Schutzausrüstungen sollen gegen tödliche Gefahren oder bleibende Gesundheitsschäden
schützen?
Bei den hier in Betracht kommenden Persönlichen Schutzausrüstungen muss davon ausgegangen werden, dass der Benutzer die
Gefahr und die damit in Verbindung stehenden unmittelbaren Wirkungen nicht rechtzeitig erkennen kann. Dazu gehören
z.B.
- Atemschutzgeräte,
- PSA gegen Absturz,
- PSA zum Schutz gegen Lufttemperaturen unter -50 °C oder über 100 °C, Tauchgeräte,
- PSA zum Schutz gegen elektrische Risiken,
- PSA zum Schutz gegen radioaktive (ionisierende) Strahlen,
- Chemikalienschutzkleidung,
- PSA gegen Ertrinken oder auch
- Strahlerschutzkleidung
Woran erkennt man Persönliche Schutzausrüstungen der
Kategorie III?
Persönliche Schutzausrüstung der Kategorie III sind an der CE-Kennzeichnung in Verbindung mit der Nummer einer Prüf-
und Zertifizierungsstelle, z.B. CE 0299, zu erkennen.
Was beinhaltet die Benutzungsinformation?
Die Benutzungsinformation stellt eine Betriebsanweisung für die Benutzung der Persönlichen Schutzausrüstung dar. Aus ihr gehen die Rahmenbedingungen für die sichere Benutzung hervor. Sie muss hinsichtlich Form und Sprache für die Benutzer verständlich abgefasst sein.
Für die Benutzung welcher Persönlicher Schutzausrüstungen sind Unterweisungen mit Übungen erforderlich?
Unterweisungen mit Übungen sind vor der ersten Benutzung und anschließend nach Bedarf, mindestens jedoch einmal
jährlich durchzuführen. Ziel der Übungen ist neben einer sicheren Benutzung der Persönlichen Schutzausrüstungen im
Rahmen der jeweiligen Arbeitsaufgaben auch das richtige Verhalten in kritischen Situationen.
Dazu gehört beispielsweise auch das richtige An- und Ablegen der Persönlichen Schutzausrüstungen.
Was soll durch Übungen mit PSA erreicht werden?
Ziel der Übungen ist neben einer sicheren Benutzung der Persönlichen Schutzausrüstungen im Rahmen der jeweiligen
Arbeitsaufgaben auch das richtige Verhalten in kritischen Situationen.
Dazu gehört beispielsweise auch das richtige An- und Ablegen der Persönlichen Schutzausrüstungen.
Wie ist mit Persönlichen Schutzausrüstungen zu verfahren, die nicht unter die Kategorie III fallen?
Für Persönliche Schutzausrüstungen, die nur mit der CE-Kennzeichnung (ohne Angabe der Prüfstellennummer) versehen
sind, genügt im Regelfall eine Unterweisung ohne Übung.

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