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Arbeitsgemeinschaften
Die Träger von Unfall- und Krankenversicherung arbeiten nicht nur auf betrieblicher Ebene und in Form von branchenbezogenen Projekten zusammen, sondern auch in Arbeitsgemeinschaften, Netzwerken und Initiativen. Und das sowohl auf regionaler als auch bundesweiter Ebene.Hierzu sind die Krankenkassen auch im Rahmen des § 20 b SGB V aufgefordert, mit den Trägern der gesetzlichen Unfallversicherung zusammenzuarbeiten. Die Form und die Arbeitsweise von Arbeitsgemeinschaften zur Umsetzung dieses Kooperationsgebotes sind gesetzlich jedoch nicht bestimmt. Nach Auffassung des Arbeitskreises "Prävention in der Arbeitswelt" sind bestehende Kooperationen zwischen Trägern der Kranken- und Unfallversicherung sowie ihrer Verbände dann Arbeitsgemeinschaften im Sinne dieser gesetzlichen Regelung, wenn insbesondere folgende Kriterien erfüllt sind:
- Die Kooperation umfasst Träger der gesetzlichen Unfall- und Krankenversicherung oder ihre Beauftragten und ggf. weitere Kooperationspartner (z.B. Betriebe, Ministerien, Kommunalverwaltungen).
- Die Kooperation dient dem Ziel der Ermittlung von Erkenntnissen über Zusammenhänge zwischen Arbeitsbedingungen und Erkrankungen.
- Die Kooperation dient dem Ziel der gegenseitigen Information.
- Die Kooperationen sind langfristig angelegt und dienen nicht nur der Umsetzung eines einzelnen Projektes.
Dort sind die derzeit existierenden Arbeitsgemeinschaften nach Bundesländern sortiert mit folgenden Informationen angeführt:
- Name der Arbeitsgemeinschaft
- Kontaktdaten
- Aufgaben
- Kooperationspartner
- Gründungsjahr und Häufigkeit der Treffen
- Branchenbezug
- Region
Ziel ist es, diese Übersicht fortlaufend zu ergänzen und zu aktualisieren. Gerne nehmen wir weitere Arbeitsgemeinschaften mit auf. Bitte nutzen Sie dafür das hier herunterladbare Formular (Word-Dokument) für Ihre Informationen und leiten dieses per E-Mail an uns weiter. Änderungswünsche geben Sie uns bitte auch per E-Mail weiter.

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