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Aufgaben
Die Landesverbände der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung übernehmen gemeinsame landesbezogene Aufgaben ihrer Mitglieder auf den Gebieten der Prävention und der Rehabilitation:
- Träger der Gemeinsamen Landesbezogenen Stellen (GLS) nach SGB VII § 20, Abs. 2
- Aktivitäten im Bereich der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes
- Koordination des Arbeitsschutzes und Kooperation mit den für den Arbeitsschutz zuständigen Landesbehörden im Rahmen
der Gemeinsamen Deutschen Arbeitsschutzstrategie (Gemeinsame Landesbezogene Stellen)
- Organisation der medizinischen Rehabilitation durch Beteiligung von Ärzten, Krankenhäusern, Reha-Kliniken und
ambulanter Reha-Einrichtungen an den berufsgenossenschaftlichen Heilverfahrensarten
- Information und Fortbildung der Ärzte und ihrer Mitarbeiter mit dem Ziel, die ärztliche Versorgung der in der
gesetzlichen Unfallversicherung versicherten Personen zu optimieren
- Maßnahmen im Bereich der beruflichen und sozialen Rehabilitation zur Organisation der Beratung und Betreuung
Unfallverletzter
- Abschluss regionaler Vereinbarungen mit Leistungserbringern
- Fortbildung der Mitarbeiter der Unfallversicherungsträger

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