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Allgemeine Informationen für Ärzte
(frequently asked questions) - Fragen und Antworten
| Wie lange sind ärztliche Unterlagen aufzubewahren? | |
| Wo kann das aktuelle Gebührenverzeichnis für „BG-Behandlungen“ abgerufen werden? | |
| Sind Arbeitsunfallverletzte beim Arztbesuch von der Praxisgebühr befreit? | |
| Zu welchen Ärzten besteht eine Vorstellungspflicht? | |
| Welcher Arzt ist von der Vorstellungspflicht beim Durchgangsarzt befreit? | |
| Welche Ärzte haben das Verletzungsartenverzeichnis zu beachten? | |
| Wer stellt die AU-Bescheinigung aus? | |
| Ist es zulässig, dass der gesetzliche Unfallversicherungsträger die Vorstellung des Patienten bei einer anderen Ärztin/einem anderen Arzt in einer anderen Klinik verlangt? | |
| Die Rechnungsänderung wird vom Unfallversicherungsträger nicht begründet – ist er hierzu berechtigt? | |
| Im Katalog zum ambulanten Operieren werden Ziffern verwendet, die sich nicht in der UV-GOÄ wiederfinden. | |
| Was bedeutet „unverzügliche Berichterstattung“? | |
| Warum besteht die Ärztliche Unfallmeldung (F 1050) nur noch aus 2 Seiten? | |
| Muss ein Arzt, der nicht an der vertragsärztlichen Versorgung der GKV beteiligt ist, nach der UV-GOÄ abrechnen oder kann eine Privatrechnung ausgestellt werden? | |
| Kann ein niedergelassener Vertragsarzt auch Arbeitsunfallverletzte behandeln oder ist hierfür ein Antrag zu stellen? | |
| Wo können nicht an der vertragsärztlichen Versorgung der GKV beteiligte Ärzte den Antrag für die Behandlung von Arbeitsunfallverletzten stellen? | |
| Was ist bei der Rechnungserstellung zu beachten? | |
| F: | Wie lange sind ärztliche Unterlagen aufzubewahren? |
| A: | Durchgangs-/ H-Ärzte und am Verletzungsartenverfahren beteiligte Krankenhäuser müssen ärztliche Unterlagen
einschließlich Krankenblätter, Röntgenaufnahmen mindestens 15 Jahre aufbewahren. Die Aufbewahrungszeit ist in den
jeweiligen Anforderungen zur Beteiligung am Durchgangsarzt-, H-Arzt- und Verletzungsartenverfahren geregelt. Für andere Ärzte gelten die Bestimmungen der Berufsordnung für Ärzte (Aufbewahrungspflicht derzeit 10 Jahre). |
| F: | Wo kann das aktuelle Gebührenverzeichnis für „BG-Behandlungen“ abgerufen werden? |
| A: | Die UV-GOÄ können Sie hier (PDF, 1 MB) herunterladen. Darüber hinaus stehen "Arbeitshinweise der Unfallversicherungsträger zur Bearbeitung von Arztrechnungen" (PDF, 1 MB) mit Hinweisen und Erläuterungen zum Vertrag Ärzte/Unfallversicherungsträger und zu einzelnen Gebührenziffern der UV-GOÄ zur Verfügung. Weitere Gebührenvereinbarungen (z. B. für Physiotherapeuten, Zahnärzte) |
| F: | Sind Arbeitsunfallverletzte beim Arztbesuch von der Praxisgebühr befreit? |
| A: | Die Praxisgebühr ist eine Regelung aus der gesetzlichen Krankenversicherung. Arbeitsunfallverletzte oder Versicherte mit einer Berufserkrankung sind von der Praxisgebühr befreit, sofern sie ausschließlich wegen der Folgen des Versicherungsfalls behandelt werden. |
| F: | Zu welchen Ärzten besteht eine Vorstellungspflicht? |
| A: |
Eine Vorstellungspflicht besteht nur zum Durchgangsarzt. Der erstbehandelnde „andere“ Arzt veranlasst die Vorstellung des Unfallverletzten beim Durchgangsarzt, wenn
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Bei Vorliegen einer Verletzung nach dem Verletzungsartenverzeichnis ist der Versicherte im entsprechenden Krankenhaus vorzustellen. |
| F: | Welcher Arzt ist von der Vorstellungspflicht beim Durchgangsarzt befreit? |
| A: | Der H-Arzt, der Augen-/ und HNO-Arzt bei isolierten Augen-/ bzw. HNO-Verletzungen und der vom Landesverband der
DGUV beteiligte Handchirurg bei isolierten Verletzungen der Hand sind von der Vorstellungspflicht beim Durchgangsarzt
befreit. Ebenfalls befreit sind die Zahnärzte für alleinige Behandlungen auf ihrem Fachgebiet. |
| F: | Welche Ärzte haben das Verletzungsartenverzeichnis zu beachten? |
| A: | Sämtliche Ärzte haben dafür zu sorgen, dass Unfallverletzte unverzüglich in ein von den Landesverbänden am Verletzungsartenverfahren beteiligtes Krankenhaus überwiesen werden, wenn eine Verletzung vorliegt, die in dem Verletzungsartenverzeichnis aufgelistet ist. Dies gilt im Übrigen auch, wenn bereits der Verdacht auf das Vorliegen einer solchen Verletzung besteht. Ausnahme: Der besonders zugelassene Handchirurg für isolierte Verletzungen der Hand. |
| F: | Wer stellt die AU-Bescheinigung aus? |
| A: | Grundsätzlich der behandelnde Arzt. In Fällen der allgemeinen Heilbehandlung durch einen anderen Arzt stellt der Durchgangsarzt die AU-Bescheinigung nur dann aus, wenn die Vorstellung des Patienten beim weiterbehandelnden Arzt am gleichen Tag nicht erfolgen kann. |
| F: | Ist es zulässig, dass der gesetzliche Unfallversicherungsträger die Vorstellung des Patienten bei einer anderen Ärztin/einem anderen Arzt in einer anderen Klinik verlangt? |
| A: | Im Rahmen der Steuerung des Heilverfahrens oder des Reha-Managements können gesetzliche Unfallversicherungsträger Untersuchungen durch von ihnen ausgewählte Ärzte veranlassen. Der behandelnde Arzt hat den Patienten dann unverzüglich zu verlegen/weiterzuleiten. |
| F: | Die Rechnungsänderung wird vom Unfallversicherungsträger nicht begründet – ist er hierzu berechtigt? |
| A: | Der Unfallversicherungsträger hat Rechnungsänderungen dem Arzt gegenüber zu begründen. Ein kurzer, stichwortartiger
Hinweis ist ausreichend. Ausnahme: Der Unfallversicherungsträger hat den Arzt bereits mehrfach über wiederholt auftretende Fehler in der Abrechnung hingewiesen. |
| F: | Im Katalog zum ambulanten Operieren werden Ziffern verwendet, die sich nicht in der UV-GOÄ wiederfinden. |
| A: | Der Katalog zum ambulanten Operieren wurde zur Vereinfachung für die Ärzte unverändert aus der gesetzlichen Krankenversicherung übernommen. Daher weißt der Katalog keine UV-GOÄ-Nummern aus. Der Katalog nach § 115b SGBV (Stand: 1.1.2004) ist Grundlage dafür, welche Eingriffe ambulant durchzuführen sind. Für die Abrechnung ist ausschließlich die UV-GOÄ maßgebend. |
| F: | Was bedeutet „unverzügliche Berichterstattung“? |
| A: | Der Durchgangsarztbericht (einschließlich Ergänzungsberichte) ist am Unfalltag oder spätestens am Tag darauf dem
zuständigen Unfallversicherungsträger zu übersenden. Für ärztliche Erstberichte, die nicht unverzüglich erstattet werden (Bericht geht später als 8 Werktage beim Unfallversicherungsträger ein), besteht grundsätzlich kein Anspruch auf die Berichtsgebühr. |
| F: | Warum besteht die Ärztliche Unfallmeldung (F 1050) nur noch aus 2 Seiten? |
| A: | In der Praxis werden die Abrechnungen zwischenzeitlich nahezu ausschließlich am PC erstellt und ausgedruckt,
wodurch die 3. Seite entbehrlich wurde. Wird der Arbeitsunfallverletzte nur am Unfalltag behandelt, können die erbrachten Leistungen natürlich auch auf der Rückseite des Exemplars für den UV-Träger abgerechnet werden. |
| F: | Muss ein Arzt, der nicht an der vertragsärztlichen Versorgung der GKV beteiligt ist, nach der UV-GOÄ abrechnen oder kann eine Privatrechnung ausgestellt werden? |
| A: |
Ärzte, die nicht an der vertragsärztlichen Versorgung der GKV beteiligt sind, können Leistungen gegenüber der gesetzlichen Unfallversicherung auf der Grundlage der UV-GOÄ abrechnen, sofern sie
Generell gilt, dass mit der Übernahme der Behandlung von Patienten der gesetzlichen Unfallversicherungsträger der Arzt die Regularien des Ärztevertrages anerkennt und damit die Abrechnung auf der Grundlage der UV-GOÄ akzeptiert. |
| F: | Kann ein niedergelassener Vertragsarzt auch Arbeitsunfallverletzte behandeln oder ist hierfür ein Antrag zu stellen? |
| A: | Alle an der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmenden Ärzte sind unter Beachtung der Vorstellungspflichten berechtigt, Arbeitsunfallverletzte zu behandeln. Ein gesonderter Antrag ist nicht erforderlich. |
| F: | Wo können nicht an der vertragsärztlichen Versorgung der GKV beteiligte Ärzte den Antrag für die Behandlung von Arbeitsunfallverletzten stellen? |
| A: | Der Antrag für eine Beteiligung am Vertrag Ärzte/Unfallversicherungsträger ist an den regional zuständigen Landesverband der DGUV zu richten. |
| F: | Was ist bei der Rechnungserstellung zu beachten? |
| A: |
Bei der Erstellung der Abrechnung müssen folgende Angaben enthalten sein:
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