Prävention
Medizinische Rehabilitation
Berufliche / soziale Teilhabe
Veranstaltungen
Aktuelles
Statistiken
Rundschreiben
Datenbanken
> Medizinische...
> Hautarztverfahren
Friseuse mit Schutzhandschuhen beim Haare waschen

Hautschutz in Friseurberufen

Hautarztverfahren

Die häufigsten berufsbedingten Erkrankungen sind Hauterkrankungen. Sie führen in mehr als 30 % der Fälle zum Arbeitsplatzverlust und sind sehr kostenintensiv.

Da häufig ein beruflicher Zusammenhang nicht erkannt wird, wurde das Hautarztverfahren eingeführt. Patienten mit Hauterkrankungen, bei denen eine berufliche Verursachung möglich ist, sind an einem Hautarzt zu überweisen. Dieser untersucht den Betroffenen und informiert unverzüglich den Unfallversicherungsträger, damit dieser frühzeitig effektive Präventionsmaßnahmen einleiten kann, um die Entstehung oder Verschlimmerung der Erkrankung zu verhindern.

Ansprechpartner für nähere Informationen zum Hautarztverfahren ist der regional zuständige Landesverband.