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Hautschutz in Friseurberufen
Hautarztverfahren
Die häufigsten berufsbedingten Erkrankungen sind Hauterkrankungen. Sie führen in mehr als 30 % der Fälle zum Arbeitsplatzverlust und sind sehr kostenintensiv.Da häufig ein beruflicher Zusammenhang nicht erkannt wird, wurde das Hautarztverfahren eingeführt. Patienten mit Hauterkrankungen, bei denen eine berufliche Verursachung möglich ist, sind an einem Hautarzt zu überweisen. Dieser untersucht den Betroffenen und informiert unverzüglich den Unfallversicherungsträger, damit dieser frühzeitig effektive Präventionsmaßnahmen einleiten kann, um die Entstehung oder Verschlimmerung der Erkrankung zu verhindern.
Ansprechpartner für nähere Informationen zum Hautarztverfahren ist der regional zuständige Landesverband.

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