Begutachtung

Titelbild der Broschüre

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Qualifizierte medizinische Gutachten sind Voraussetzung für eine sachgerechte Entscheidung der Unfallversicherungsträger bei der Entschädigung von Arbeitsunfällen und Berufserkrankungen. Dabei ist die Gutachtenqualität unmittelbar mit der Gutachterqualität verbunden. Deshalb gelten allgemeine Anforderungen für alle Gutachter, die im Gutachterverzeichnis genannt werden:

  • Anerkennung als Facharzt (bezogen auf das jeweilige Begutachtungsgebiet)
  • fachliche Befähigung zur Begutachtung
  • Nachweis der erforderlichen Praxis- bzw. Klinik-Ausstattung
  • Bereitschaft zur Übernahme der Pflichten eines Gutachters, insbesondere zur zeitgerechten Erstellung des Gutachtens
  • Teilnahme an einschlägigen Fortbildungsmaßnahmen
Für die Begutachtung bestimmter Berufskrankheiten werden diese durch spezielle Kriterien auf der Grundlage der "Empfehlungen der Unfallversicherungsträger zur Begutachtung von Berufskrankheiten" ergänzt.

Die DGUV-Broschüre "Grundlagen der Begutachtung von Arbeitsunfällen - Erläuterungen für Sachverständige" soll vor allem ärztlichen Gutachterinnen und Gutachtern auf unfallchirurgisch/orthopädischem Fachgebiet eine praktische Hilfe bei der Erfüllung ihrer verantwortungsvollen Aufgabe als Sachverständige sein und steht als PDF-Dokument zum Herunterladen zur Verfügung oder kann als kostenloses Druckexemplar bei der DGUV angefordert werden.

Zur Fortbildung der Gutachter bieten die Landesverbände regelmäßig Veranstaltungen an.

Ansprechpartner für nähere Informationen zu den Gutachter-Datenbanken ist der regional zuständige Landesverband.

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