Information für Unfallversicherungsträger

Voraussetzungen und Zielgruppe

Polnische Arbeitnehmer, die nach deutschen Vorschriften gesetzlich unfallversichert sind und bei ihrer Tätigkeit einen Arbeits- oder Wegeunfall erleiden, können im Anschluss an ihre Akutbehandlung in Deutschland ihre Rehabilitationsmaßnahmen in kooperierenden Einrichtungen in Polen in Anspruch nehmen.

Grundlage für die berufsgenossenschaftliche stationäre Weiterbehandlung (BGSW) in Polen sind die in der "Handlungsanleitung zur Durchführung der BGSW" definierten Vorgaben.

Die Durchführung der BGSW in Polen kann sinnvoll sein bei Versicherten die

  • infolge eines Arbeits- oder Wegeunfalles Verletzungen des Stütz- und Bewegungsapparates aufweisen
  • ihren Wohnsitz bzw. Lebensmittelpunkt in Polen haben
  • über begrenzte deutsche Sprachkenntnisse verfügen
  • keine Angehörigen oder andere wichtige Bezugspersonen in Deutschland haben
  • eine möglichst schnelle Rückkehr nach Polen wünschen

Kontraindikationen

Aktuell ist eine Versorgung der Versicherten mit neurologischen Erkrankungen oder Schädel-Hirnverletzungen in den vertraglich gebundenen Reha-Einrichtungen nicht möglich.

Anmeldeverfahren

Für die Weiterbehandlung in Polen müssen die Versicherten vom zuständigen Unfallversicherungsträger bei der DGUV Reha International GmbH angemeldet werden. Die Anmeldung erfolgt telefonisch unter 030 288 763 788 oder per und umfasst:

  • Aufenthaltsort des Versicherten
  • kurze Diagnose
  • voraussichtliche Verweildauer
  • gewünschtes Aufnahmedatum
  • bevorzugte Reha-Einrichtung
  • Ansprechpartner beim UV-Träger bzw. Kontaktperson im Akutkrankenhaus

Die DGUV Reha International klärt die Aufnahmebedingungen mit der polnischen Reha-Einrichtung und vermittelt dem Unfallversicherungsträger den Kontakt zu der polnischen Partnerklinik. In den polnischen Einrichtungen steht ein deutschsprechender Ansprechpartner oder eine Ansprechpartnerin zur Verfügung. Die Einzelheiten der Verlegung und ggf. notwendige Transporte können direkt mit der Rehabilitationseinrichtung geklärt werden.

Dokumentation der Therapie/ Heilverfahrenskontrolle

Alle Berichte werden nach den zeitlichen und inhaltlichen Vorgaben der "Handlungsanleitung zur BGSW" für die zuständige Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse in deutscher Sprache verfasst. Eine Abweichung vom genehmigten Reha-Zeitraum, insbesondere eine Verlängerung, muss eine Woche vor Ablauf formlos beim Unfallversicherungsträger beantragt werden.

Die Heilverfahrenskontrollen und Rentenbegutachtungen nehmen weiterhin entsprechend zugelassene D-Ärzte und D-Ärztinnen in Deutschland vor. Die DGUV Reha International GmbH verfügt über ein Netzwerk von Durchgangsärzten im Grenzgebiet, die Versicherte aus Polen begutachten können. Der Transport kann bei Bedarf von der Reha-Einrichtung in Polen organisiert werden.

Qualitätssicherung

Die DGUV Reha International GmbH stellt sicher, dass die polnischen Reha-Einrichtungen durch den Landesverband Nordwest der DGUV geprüft und gemäß den in Deutschland geltenden Anforderungen als BGSW-Einrichtungen zugelassen werden. Darüber hinaus erhalten die Therapeuten und die Ärzte und Ärztinnen aus Polen eine umfangreiche Schulung im Berufsgenossenschaftlichen Unfallkrankenhaus Hamburg.

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