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Sprengverletzung am Fuß - Kontrolle der Zehen auf Sensibilität

Sprengverletzung am Fuß, Kontrolle der Zehen auf Sensibilität
Unfallkrankenhaus Berlin
© DGUV/Nico Schmidt

Ansprechpartner:

Landesverband Mitte
Wilhelm-Theodor-Römheld-Str. 15
55130 Mainz
Tel.: 06131 600-530
Fax: 06131 600-5320

Landesverband Nordost
Fregestraße 44
12161 Berlin
Tel.: 030 85105-5220
Fax: 030 85105-5225

Landesverband Nordwest
Hildesheimer Straße 309
30519 Hannover
Tel.: 0511 987-2277
Fax: 0511 987-2266

Landesverband Südost
Am Knie 8
81241 München
Tel.: 089 82003-500
Fax: 089 82003-599

Landesverband Südwest
Kurfürsten-Anlage 62
69115 Heidelberg
Tel.: 06221 523-0
Fax: 06221 523-399

Landesverband West
Kreuzstraße 45
40210 Düsseldorf
Tel.: 0211 8224-637
Fax: 0211 8224-644

Neuordnung der Heilverfahren ab 2011

Änderungen ab 1. Januar 2011 zum Vertrag Ärzte/UV-Träger, zum D-Arzt-Verfahren und zum Ambulanten Operieren

14.12.2010

Zwischen der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) und den Spitzenverbänden der Unfallversicherungsträger wurde eine Neufassung des Vertrages Ärzte/Unfallversicherungsträger zum 01. Januar 2011 vereinbart.

Auslaufen des H-Arzt-Verfahrens
Das H-Arzt-Verfahren läuft nach einem Übergangszeitraum von fünf Jahren zum 31.12.2015 aus. Ab 01.01.2011 werden keine neuen H-Ärzte mehr zugelassen (vgl. § 30 Ärztevertrag). Den bisher beteiligten H-Ärzten wird die Möglichkeit eingeräumt, bis 31.12.2014 einen Antrag auf Übernahme in das D-Arzt-Verfahren zu stellen (Ziffer 2.5 der "Anforderungen zur Beteiligung am Durchgangsarztverfahren").

Vertretung im Durchgangsarztverfahren
Die Vertretungsregelungen im Durchgangsarztverfahren (auch für niedergelassene D-Ärzte) wurden neu geregelt (§ 24 Abs. 4 und 5 Ärztevertrag). Hierzu wird auf die "Auslegungsgrundsätze" verwiesen.

Anforderungen zur Beteiligung am Durchgangsarztverfahren
Die ab 01.01.2011 gültigen "Anforderungen zur Beteiligung am Durchgangsarztverfahren“ können Sie hier herunterladen.
Zu den Punkten
  • fachliche und fachlich-organisatorische Weisungsfreiheit (Ziffer 2.1),
  • persönliche Leistungserbringung (Ziffer 5.2),
  • unfallärztliche Bereitschaft (Ziffer 5.3),
  • Mindestfallzahlen (Ziffer 6.5.1) und
  • Gefährdung der Versorgung Arbeitsunfallverletzter in der Fläche (Ziffer 6.5.1)
wurden ergänzend zu den Anforderungen verbindliche Auslegungsgrundsätze mit weiteren Details dazu aufgestellt.
Es gilt eine Mindestfallzahl von 250 (bisher 150) jährlich erstversorgten Arbeitsunfallverletzten (Ziffer 6.5.1). Die Verpflichtung zur durchgangsärztlichen Fortbildung wurde um die Bereiche Rehabilitationsmedizin, Rehabilitationsmanagement, Begutachtungswesen sowie Kindertraumatologie erweitert. Es wird auf Ziffer 5.12 und Ziffer 5.13 verwiesen. Hierzu erhalten Sie in Kürze noch weitere Ausführungen durch die Landesverbände.
Die neuen D-Arzt-Anforderungen sehen besondere Regelungen bei einer Gefährdung der Versorgung Arbeitsunfallverletzter in der Fläche vor (Ziffern 6.3.1, 6.5.1).

Ambulantes Operieren
Ferner treten zum 01.01.2011 neue "Grundsätze Ambulantes Operieren in der gesetzlichen Unfallversicherung" in Kraft.
Hierzu wird auf folgende Besonderheit hingewiesen:
Für Durchgangsärzte ohne spezielle Unfallchirurgie, die ab dem 01.01.2011 beteiligt werden, sowie für H-Ärzte gelten Einschränkungen für die Durchführung ambulanter Operationen. Diese Ärzte dürfen nur solche ambulanten Operationen durchführen, die in den "Grundsätzen" als Anlage aufgeführt sind. Diese Operationen werden künftig in den Zuschlagsziffern 442 – 445 UV-GOÄ mit einem Stern gekennzeichnet.