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Leistungen zur beruflichen und sozialen Teilhabe
Nach einem Arbeitsunfall oder einer Berufskrankheit versucht die gesetzliche Unfallversicherung die Rückkehr an den bisherigen Arbeitsplatz mit allen geeigneten Mitteln zu ermöglichen. In Abstimmung mit den Versicherten und dem Arbeitgeber werden dafür alle notwendigen Maßnahmen getroffen. Die Unfallversicherungsträger unterstützen dabei durch Angebote der medizinischen Rehabilitation und bieten, wenn nötig, auch Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben.
Das kann zum Beispiel der Umbau des Arbeitsplatzes sein, der Einsatz von Hilfsmitteln oder eine Arbeitsassistenz. Ist eine Rückkehr an den vorhandenen Arbeitsplatz trotzdem nicht möglich, wird versucht, zumindest das Beschäftigungsverhältnis beim bisherigen Arbeitgeber zu erhalten, zum Beispiel durch Neu- oder Weiterqualifizierung und Umsetzung auf einen anderen Arbeitsplatz.
Ist auch dies nicht möglich, wird eine zügige und nachhaltige Eingliederung in den allgemeinen Arbeitsmarkt
angestrebt, z. B. an einen behindertengerecht gestalteten Arbeitsplatz.
Ist dazu eine Qualifizierung notwendig, kann diese betrieblich oder überbetrieblich bei Bildungseinrichtungen erworben
werden, das sind zum Beispiel Berufsbildungs- oder Berufsförderungswerke. Je nach Schwere der Behinderung und den
verbliebenen Fähigkeiten kann auch eine unterstützte Beschäftigung oder der Einsatz in einer Werkstatt für behinderte
Menschen in Betracht kommen.
Die Wiedereingliederungschancen jeder/jedes betroffenen Versicherten werden durch Profiling- und Assessmentinstrumente
präzise erfasst. Koordiniert und mit den Versicherten geplant werden alle notwendigen Maßnahmen von den
Reha-Manager(inne)n und Berufshelfer(inne)n.
Die gesetzliche Unfallversicherung fördert nicht nur die berufliche Wiedereingliederung, sie unterstützt Versicherte mit einer bleibenden Behinderung auch bei der Führung eines möglichst selbständigen Lebens, mit dem Ziel, am gesellschaftlichen Leben teilzunehmen. Die einzelnen Maßnahmen (zum Beispiel Wohnungsumbau) sind variabel und werden an den Einzelfall angepasst.
Nähere Informationen finden Sie im Positionspapier der Gesetzlichen Unfallversicherung zu Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben.
Die von Berufshelfer/-innen und Reha-Manager/-innen koordinierten Leistungen sind u.a.

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