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Rehabilitation / Leistungen
Die gesetzlichen Unfallversicherungsträger (gewerbliche Berufsgenossenschaften und Unfallversicherungsträger der öffentlichen Hand) sind bei Arbeitsunfällen, Wegeunfällen und Berufskrankheiten für die gesamte Rehabilitation zuständig.
Sie steuern und koordinieren die medizinische Behandlung (medizinische Rehabilitation) sowie die Wiedereingliederung in den Beruf (Berufliche Rehabilitation) und in das soziale Umfeld (Soziale Rehabilitation und ergänzende Leistungen). Für die Sicherung des Lebensunterhalts in der Phase der Rehabilitation zahlen sie Verletzten- bzw. Übergangsgeld.
Leistungsgrundsätze
Im Fall von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten erbringen die Berufsgenossenschaften und die Unfallversicherungsträger der öffentlichen Hand Leistungen zur Rehabilitation und Entschädigungsleistungen.
Medizinische Versorgung
Die Unfallversicherungsträger sorgen mit allen geeigneten Mitteln dafür, dass die Gesundheit der Verletzten/Erkrankten durch geeignete Maßnahmen der Akutversorgung/medizinischen Rehabilitation möglichst wiederhergestellt wird. Unter dem Grundsatz "Rehabilitation vor Rente" soll eine optimale Genesung und Rückkehr an den Arbeitsplatz erreicht werden. Die Versicherten erhalten eine umfassende medizinische Versorgung, Betreuung und Beratung. Hierfür stehen u. a. eigene, hochqualifizierte BG-Kliniken bereit, die die Patienten von der Akutversorgung bis zur medizinischen Nachsorge betreuen.
Leistungen zur beruflichen und sozialen Teilhabe
Die Unfallversicherungsträger versuchen frühzeitig mit allen geeigneten Mitteln dem Versicherten durch Maßnahmen der beruflichen Rehabilitation die Rückkehr in das Berufsleben - wenn möglich an seinen bisherigen Arbeitsplatz - zu ermöglichen. Sie stellen auch Hilfen zur Bewältigung der Anforderungen des täglichen Lebens sowie sonstige ergänzende Leistungen zur Rehabilitation zur Verfügung.
Geldleistungen/Entschädigung
Während der Rehabilitationsmaßnahmen erhalten die Versicherten, soweit sie in dieser Zeit kein Entgelt erzielen können, Entgeltersatzleistungen in Form von Verletztengeld und Übergangsgeld. Damit sind sie während der medizinischen und/oder beruflichen Rehabilitation finanziell abgesichert. Für Versicherte, die im täglichen Leben in erheblichem Umfang fremder Hilfe bedürfen, wird Pflegegeld gezahlt.
Pflege
Für Versicherte, die infolge des Versicherungsfalls so hilflos sind, dass sie in erheblichem Umfang fremder Hilfe bedürfen, wird Pflegegeld gezahlt oder Haus- bzw. Heimpflege gewährt.
Persönliches Budget
Versicherte können ihre Teilhabeleistungen auf Antrag auch als "Persönliches Budget" erhalten. Das Persönliche Budget ist keine zusätzliche Leistung, sondern nur eine andere Form der Leistungserbringung. Sie dient insbesondere der Förderung der Selbstbestimmung und Teilhabe betroffener Menschen. Voraussetzung ist, dass die Leistungen zustehen, also der Bedarf ermittelt wurde, dass sie "budgetfähig" sind und eine Erbringung in Geldform sinnvoll ist.
Richtlinien der Unfallversicherungsträger
Die Unfallversicherungsträger übernehmen z. B. die während der Heilbehandlung oder der beruflichen Teilhabe erforderlichen Reisekosten oder gewähren unter bestimmten Voraussetzungen Kraftfahrzeughilfe, Wohnungshilfe oder eine neben der ärztlichen Behandlung notwendige häusliche Krankenpflege. Die Ausstattung mit Hilfsmitteln gehört ebenfalls zum Leistungsangebot der Unfallversicherungsträger. Um eine einheitliche Leistungsgewährung sicherzustellen, haben die Verbände der Unfallversicherungsträger die Ausführung dieser Leistungen in Gemeinsamen Richtlinien geregelt.
Vergütung der Leistungserbringer
Die Durchführung der Heilbehandlung muss den gesetzlichen und vertraglichen Erfordernissen entsprechen. Ärzte, Zahnärzte, Physiotherapeuten, Apotheker und andere Leistungserbringer können auf den Folgeseiten die abgeschlossenen Verträge über die Erbringung von Leistungen und deren Vergütung einsehen bzw. als pdf-Dokumente herunterladen.
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