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Elke Biesel
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Verwaltungskosten der gesetzlichen Unfallversicherung
Knapp die Hälfte aller Ausgaben der Berufsgenossenschaften sind vom Gesetzgeber festgelegte Renten, deren Höhe sie nicht beeinflussen können. Die Verwaltungskosten sind dagegen nur ein vergleichsweise kleiner Kostenfaktor von durchschnittlich elf Prozent.
Vergleiche zeigen: Bereits heute beträgt der Anteil der Verwaltungskosten bei der privaten Unfallversicherung etwa 20 Prozent. Eine private Unfallversicherung könnte nur dann deutlich günstiger sein, wenn sie Leistungskürzungen vornimmt und sich auf Branchen mit geringem Arbeitsunfallrisiko konzentriert. Auch bei privaten Trägern der betrieblichen Unfallversicherung in Belgien und der Schweiz liegen die Verwaltungskosten zwischen 20 und 24 Prozent.
Die gesetzliche Unfallversicherung setzt auf eine intensive Betreuung der erkrankten und verletzten Versicherten. Sie übernimmt - im Gegensatz zur gesetzlichen Krankenversicherung - auch die Steuerung des Heilverfahrens, das Reha-Management und die Tätigkeit der Berufshelfer. Die Verwaltungskosten der Unfallversicherung liegen deshalb über denen der gesetzlichen Kranken- und Rentenversicherung. Hier zahlt sich jedoch das Motto "alles aus einer Hand" aus, denn die gute Betreuung führt zu wirksamen Rehabilitationserfolgen und geringeren Folgekosten wie Rentenzahlungen. Auch in anderen Bereichen der Unfallversicherung sind im Gegensatz zu anderen Sozialversicherungen Einzelfallprüfungen notwendig: Sie dienen der notwendigen Klärung, ob eine Berufskrankheit oder die Folge eines Arbeitsunfalls vorliegt.
Gemessen an ihren umfassenden Aufgaben ist die Verwaltung der gesetzlichen Unfallversicherung günstig und effizient. Trotzdem arbeiten die Träger der gesetzlichen Unfallversicherung mit verschiedenen Maßnahmen an seiner weiteren Senkung. Dazu gehören Maßnahmen wie EDV-technische Verfahren zur Steuerung und Überwachung des Heilverfahrens sowie die Einführung von betriebswirtschaftlichen Elementen in die Verwaltungsprozesse - beispielsweise Kosten-Leistungs-Rechnung.
Konkrete Erfolge bei der Kostensenkung
Die Erfolge dieser Bemühungen lassen sich an der Entwicklung der in den Rechnungsergebnissen ausgewiesenen Gesamtbeträge für Verwaltungskosten und Verfahrenskosten ablesen. Diese waren in den letzten fünf Jahren im Gesamtbereich der gewerblichen Berufsgenossenschaften trotz allgemeiner Kostensteigerungen insgesamt rückläufig: Von 2003 auf 2008 sanken sie insgesamt um drei Prozent. Dieser Kostenrückgang resultiert im Wesentlichen aus dem deutlichen Personalrückgang im gleichen Zeitraum um 7,7 Prozent. Wegen der regelmäßigen Gehalts- und Rentensteigerungen sowie den Preissteigerungen bei den Sachkosten der Verwaltung konnten die Verwaltungskosten nominal naturgemäß nicht im gleichem Umfang zurückgehen. Der Abbau des Verwaltungspersonals betrug 8,6 Prozent.
Die rückläufige Entwicklung beim Verwaltungspersonal war somit deutlich stärker als der Rückgang der Zahl der meldepflichtigen Arbeits- und Wegeunfälle (-1,3 Prozent). Hier zeigt sich eine Auswirkung der Optimierung der Prozesse in der gesetzlichen Unfallversicherung. Beim technischen Aufsichtsdienst war ein Personalabbau um 4,8 Prozent möglich, obwohl in den Jahren 2003 bis 2008 die Zahl der Versicherten um 10,6 Prozent gestiegen ist. Im Bereich der Prävention, die grundsätzlich allen Versicherten zu Gute kommt, wirken sich u. a. die Synergien durch Fusionen regionaler zu bundesweiten UV-Trägern aus.
Parallel zu den Präventionsaktivitäten ist das Risiko, einen meldepflichtigen Arbeitsunfall zu erleiden, je 1000
Vollarbeiter um 5,5 Prozent gesunken. Prozessoptimierung, Leistungsverdichtung und steigende Effizienz, die sich in
Erfolgen der Prävention und bei der Wiedereingliederung schwer Verletzter zeigt, haben somit zum Rückgang der
Verwaltungskosten wesentlich beigetragen.
Maßnahmen, deren Zielsetzung in einer Verringerung der Kosten liegt, bewegen sich in einem Spannungsfeld zwischen
Kostenreduzierung auf der einen Seite und Erhaltung der Qualitätsstandards sowie des Services für Mitgliedsbetriebe und
Versicherte auf der anderen Seite. Die gesetzliche Unfallversicherung hat einen hohen Qualitätsstandard, der sich im
Grundsatz der „Rehabilitation mit allen geeigneten Mitteln“ niederschlägt. Dieser hohe Qualitätsstandard
wird durch entsprechend qualifizierte Mitarbeiter gewährleistet. Investitionen in die Gewinnung sowie die Aus- und
Fortbildung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der gesetzlichen Unfallversicherung sind in diesem Zusammenhang
elementar und dürfen bei der Diskussion um die Optimierung der Kosten nicht vernachlässigt werden.

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