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Aromatische Amine sind Ausgangsstoffe für zahlreiche Chemieprodukte. (Foto: DGUV)
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DGUV - Pressestelle
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10117 Berlin-Mitte
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Stv. Pressesprecher:
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Tel.: 030 288763768
Pressereferentin:
Elke Biesel
Tel.: 030 288763767
Berufliche Verursachung von Harnwegkrebs beurteilen mit neuem BK-Report
07.01.2010
Aromatische Amine am Arbeitsplatz sind nach Asbest und ionisierender Strahlung die dritthäufigste Ursache für beruflich verursachte Krebserkrankungen. Allein 2008 gab es 115 neue anerkannte Erkrankungsfälle. Eine umfassende Sammlung von Hilfen und Informationen rund um das komplizierte Ermittlungsverfahren zur Berufskrankheit "Aromatische Amine" (BK 1301) haben die Unfallversicherungsträger und das Institut für Arbeitsschutz der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (IFA) zusammengetragen.
richtet sich an BK-Ermittler der Unfallversicherungsträger, aber auch an Gutachter, Arbeitsmediziner und andere
Personengruppen, die sich mit dem Thema Berufskrankheiten befassen.
"Schleimhautveränderungen, Krebs oder andere Neubildungen der Harnwege durch Aromatische Amine" sind seit 1937 als so
genannte BK 1301 anerkannt. In Deutschland gelten derzeit vier Amine als krebserzeugend für den Menschen. Mehr als 20
weitere Amine sind als krebserzeugend im Tierversuch eingestuft. Mehrere Faktoren erschweren insbesondere die
Ermittlung der BK 1301: die große Zahl von aromatischen Aminen, die Vielzahl von Branchen, in denen sie vorkommen, die
begrenzte Zahl von Messwerten, vor allem für rückblickende Bewertungen.
Im Report "Aromatische Amine" ist alles zusammengetragen, was für die BK-Ermittlung hilfreich sein kann:
Identifizierungshilfen, Angaben zu chemischen und physikalischen Eigenschaften, besondere Hinweise zu Azofarbstoffen,
die sich im Körper zu aromatischen Aminen spalten können, gesetzliche Regelungen und Verbote, branchenspezifische
Informationen zu belastenden Arbeitsverfahren und Produkten, geschätzte Expositionsdauern und, sofern vorhanden,
Messwerte von Luftkonzentrationen und biologischen Analysen und vieles mehr.
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