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Arbeit

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Ansprechpartner

Gerhard Strothotte
Abteilung Sicherheit und Gesundheit (SiGe)
Leiter der Unterabteilung "Betrieblicher Arbeitsschutz"
Tel.: 02241 231-1358
Dr. Frank Bell
Abteilung Sicherheit und Gesundheit (SiGe)
Referat "Organisation des betrieblichen Arbeitsschutzes"
Tel.: 02241 231-1357

DGUV Vorschrift 2

Reformierte Unfallverhütungsvorschrift zum ASiG ist in Kraft getreten

Mit der DGUV Vorschrift 2 gibt es seit dem 1. Januar 2011 erstmals für Berufsgenossenschaften und Unfallversicherungsträger der öffentlichen Hand eine einheitliche und gleich lautende Vorgabe zur Konkretisierung des Arbeitssicherheitsgesetzes (ASiG). Im Mittelpunkt der Reform steht das neue Konzept der Regelbetreuung der Betriebe mit mehr als 10 Beschäftigten. Die bei den Berufsgenossenschaften bereits eingeführte alternative Kleinbetriebsbetreuung gilt bei den Unfallkassen ab dem 1. Januar 2013.

Die Aufsichtsdienste der Berufsgenossenschaften und Unfallkassen unterstützen Betriebe und Verwaltungen bei der praxisgerechten Umsetzung der DGUV Vorschrift 2. Sie informieren über die Vorschrift auf den jeweiligen Homepages und beraten bei Fragen zu deren Anwendung. 

Die DGUV stellt folgende Anwendungshilfen zur Verfügung:

  • Hintergründe und Inhalte der Reform werden in der Handlungshilfe "DGUV Vorschrift 2 - Hintergrundinformationen für die Beratungspraxis" ausführlich beschrieben.
  • Die Online-Handlungshilfe unterstützt Unternehmer, Betriebs- oder Personalräte, Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit bei der Ermittlung, Aufteilung, Vereinbarung, Dokumentation und Überprüfung der Betreuungsleistungen in der Regelbetreuung für Betriebe mit mehr als 10 Beschäftigten (DGUV Vorschrift 2, Anlage 2).
  • Antworten zu häufig gestellte Fragen zur Anwendung der DGUV Vorschrift 2 finden Sie in einem FAQ-Katalog.
  • Die Handlungshilfe "Betriebliche Anwendungsbeispiele zur Umsetzung der DGUV Vorschrift 2" beschreibt die Umsetzung der Regelbetreuung nach DGUV Vorschrift 2 für Betriebe mit mehr als 10 Beschäftigten in fünf Betrieben unterschiedlicher Größe und Branchen sowie in einer Kommune. Die Handlungshilfe zeigt anhand der sechs Beispiele auf, wie Betriebe und öffentliche Einrichtungen vorgehen können, um für sich zu dem jeweils spezifisch erforderlichen Ergebnis zu kommen. Die Handlungshilfe bietet Orientierung, welche Schritte für die Umsetzung der Vorschrift erforderlich sind und wie man sie konkret ausgestalten kann. Die in den sechs Beispielen erzielten Ergebnisse sowie das Vorgehen sind betriebsspezifisch und können nicht ohne weiteres auf andere Betriebe übertragen werden. Jedoch gibt die Handlungshilfe wertvolle Anregungen zur Vorgehensweise für eine erfolgreiche Anwendung der DGUV Vorschrift 2 und fasst die wesentlichen Erkenntnisse aus der Anwendung zusammen.

    Weitere Informationen

Handlungshilfen zur DGUV Vorschrift 2: 

 

Historie und Entwicklung der DGUV Vorschrift 2, Veröffentlichungen in der Fachzeitschrift "DGUV-Forum", Heft 05/2010: