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DGUV Vorschrift 2
Unfallverhütungsvorschrift zum ASiG wird reformiert
Am 1. Januar 2011 ändern sich die Vorgaben zur arbeitsmedizinischen und sicherheitstechnischen Betreuung in den Betrieben. Dann tritt die Unfallverhütungsvorschrift „Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit“ (DGUV Vorschrift 2) in Kraft und löst die BGV A2/GUV-V A2 und die GUV-V A 6/7 ab. Damit gibt es erstmals für Berufsgenossenschaften und Unfallversicherungsträger der öffentlichen Hand eine einheitliche und gleich lautende Vorgabe zur Konkretisierung des Arbeitssicherheitsgesetzes (ASiG).Das ASiG wird damit in allen Betrieben und Bildungseinrichtungen in Deutschland einheitlich konkretisiert. Für die Regelbetreuung aller Betriebsgrößen gilt das neue Konzept ab Januar 2011. Die bei den Berufsgenossenschaften bereits eingeführte alternative Kleinbetriebsbetreuung gilt zwei Jahre später ab dem 1. Januar 2013 auch bei den Unfallkassen.
Im Mittelpunkt der Reform steht das neue Konzept der Regelbetreuung der Betriebe mit mehr als 10 Beschäftigten. Die betriebsärztliche und sicherheitstechnische Betreuung besteht hier zukünftig aus zwei ganz neuen Komponenten: Der Grundbetreuung, für die in der Unfallverhütungsvorschrift Einsatzzeiten vorgegeben werden und dem betriebsspezifischen Betreuungsanteil, der von jedem Betrieb selbst zu ermitteln ist. Durch die Grundbetreuung wird sichergestellt, dass für vergleichbare Betriebe identische Grundanforderungen bestehen. Der betriebsspezifische Teil stellt sicher, dass der Betreuungsumfang passgenau den betrieblichen Erfordernissen entspricht.
Die Aufgaben für die betriebsärztliche und sicherheitstechnische Betreuung werden zukünftig auf der Grundlage detaillierter Leistungskataloge ermittelt. Daraus lassen sich der notwendige Zeitaufwand und die personellen Ressourcen vom Betrieb ableiten. Ausgangspunkt sind stets die im jeweiligen Betrieb vorhandenen Arbeitsbedingungen und Gefährdungen. Statt der Vorgabe pauschaler Einsatzzeiten für den Betreuungsumfang – die bisher zudem zwischen den Unfallversicherungsträgern stark variierten – richtet sich der Betreuungsbedarf durchgängig nach den tatsächlich vorliegenden betrieblichen Gefährdungen und Bedürfnissen. Mit der Vorschrift 2 geht damit ein völlig neues Konzept zur betriebsärztlichen und sicherheitstechnischen Betreuung an den Start: Im Mittelpunkt stehen jetzt ein moderner, bedarfsorientierter Arbeitsschutz und die damit verknüpften Aufgaben und Leistungen der betrieblichen Akteure. Diese veränderte Philosophie fördert die aktive Auseinandersetzung mit dem Arbeitsschutz, stößt Debatten über seine effektive Ausrichtung an. Sie erfordert einen kontinuierlichen Dialog zwischen Betriebsarzt, Fachkraft für Arbeitssicherheit und Unternehmer unter Beteiligung der betrieblichen Interessenvertretung. Längerfristig erhöht sich dadurch die Qualität der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes.
Die DGUV Vorschrift 2 eines jeden Unfallversicherungsträgers befindet sich derzeit im Vorgenehmigungsverfahren bei den zuständigen Genehmigungsbehörden des Bundes und der Länder. Von Unfallversicherungsträgern beschlossene und von den Ministerien genehmigte Vorschriften können deshalb erst Ende 2010 vorliegen und veröffentlicht werden. Aufgrund steigender Nachfragen nach den Inhalten der Reform und somit der DGUV Vorschrift 2 werden wir Informationen und Medien sukzessive und nach Verfügbarkeit über die Homepage der DGUV bekannt geben.Die der Reform zu Grunde liegende, von der Mitgliederversammlung der DGUV beschlossene und vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales geringfügig modifizierte Fassung des Mustertextes der DGUV Vorschrift 2 mit Stand 22. Juli 2010 steht als Download zur Verfügung. Dieser Mustertext ist die einheitliche Basis für alle Fassungen der DGUV Vorschrift 2.
Als weitere Medien werden wir ab September 2010 zur Verfügung stellen: Fachaufsätze, Handlungshilfen, betriebliche Anwendungsbeispiele und einen Katalog mit häufig gestellten Fragen und entsprechende Antworten (FAQs) zur DGUV Vorschrift 2. Bei Fragen zur Anwendung der DGUV Vorschrift 2 wenden Sie sich bitte an den für Sie zuständigen Unfallversicherungsträger.
Weitere Informationen
Nähere Informationen zur Historie und Entwicklung der DGUV Vorschrift 2 können Sie zwei Veröffentlichungen der Fachzeitschrift "DGUV-Forum", Heft 05/2010, entnehmen:

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