- > Prävention
- > Themen A-Z
- > Sicherheitsbeauftrage
Ansprechpartner:
Dr. Frank Bell
Abteilung Sicherheit und Gesundheit (SiGe)
Referat „Organisation des betrieblichen Arbeitsschutzes“
Tel.: 02241 231-1357
E-Mail
Sicherheitsbeauftragte
Sicherheitsbeauftragte sind vom Unternehmer schriftlich bestellte Personen, die ihn bei der Durchführung der Maßnahmen zur Verhütung von Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren unterstützen.Sicherheitsbeauftragte sind in jedem Unternehmen mit regelmäßig mehr als 20 Beschäftigten zu bestellen (§ 22 SGB VII). Den Sicherheitsbeauftragten kommt aufgrund ihrer Orts-, Fach- und Sachkenntnisse die Aufgabe zu, in ihrem Arbeitsbereich Unfall- und Gesundheitsgefahren zu erkennen und adäquat darauf zu reagieren sowie zu beobachten, ob die vorgeschriebenen Schutzvorrichtungen und -ausrüstungen vorhanden sind. Sicherheitsbeauftragte sind ohne hierfür festgeschriebenen Zeitaufwand auf ihrer jeweiligen Arbeitsebene unterstützend tätig, treten gegenüber den Mitarbeitern als Multiplikator auf und bewirken durch ihre Präsenz und ihre Vorbildfunktion sowie durch ihr kollegiales Einwirken ein sicherheitsgerechtes Verhalten der Mitarbeiter. Die Sicherheitsbeauftragten sind in ihrer Funktion ausschließlich ehrenamtlich tätig und können in keinem Fall die beratende Funktion einer Fachkraft für Arbeitssicherheit oder eines Betriebsarztes ersetzen,sollten aber eng mit der Fachkraft für Arbeitssicherheit und dem Betriebsarzt zusammenwirken.
Sicherheitsbeauftragte sind gemäß § 11 Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) auch Mitglied im Arbeitsschutzausschuss (ASA).

Versenden
Seitenfeedback
Webcode:
d56016