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Ansprechpartnerin

Angela Knoll
Abteilung Sicherheit und Gesundheit (SiGe)
Referat "Gesundheitliche Prävention"
Tel. 02241 231-1171

Nichtraucherschutz

Die gesundheitsschädliche Wirkung des Rauchens ist heute allgemein anerkannt. Auch eine Exposition gegenüber Tabakrauch in der Umwelt (ETS) - "Passivrauchen" genannt - stellt eine gesundheitliche Gefährdung unter anderem für die Atemwege und das Herz-Kreislauf-System dar.

Zum Schutz vor Passivrauchen haben Bund und Länder daher Nichtraucherschutzgesetze erlassen, die insbesondere Rauchverbote in öffentlichen und kulturellen Einrichtungen bzw. dem öffentlichen Personennahverkehr und auf Länderebene auch in der Gastronomie vorsehen. Beschäftigte am Arbeitsplatz haben über die Arbeitsstättenverordnung bereits seit 2004 einen Rechtsanspruch auf rauchfreie Luft. Der Arbeitgeber muss dafür sorgen, seine nichtrauchenden Beschäftigten vor Passivrauch zu schützen. Ausnahmen bestehen derzeit für bestimmte gastronomische Bereiche in den Bundesländern.

Die Unfallversicherungsträger informieren, unterstützen und beraten die Unternehmen bei der Umsetzung des Nichtraucherschutzes. Vor dem Hintergrund der gesetzlichen Entwicklungen hat sich die gesetzliche Unfallversicherung mit den "Thesen für eine gemeinsame Präventionsstrategie zum Schutz vor Passivrauchen am Arbeitsplatz" positioniert. Vorausgegangen war eine Erhebung von Aktivitäten und Handlungsmöglichkeiten der Berufsgenossenschaften zum Nichtraucherschutz, die im Rahmen einer Fachveranstaltung erörtert wurden.

Aktivitäten der gesetzlichen Unfallversicherung

Im Bereich der betrieblichen Prävention beraten Arbeitsmedizinischer Dienst und Technischer Aufsichtsdienst Betriebe. 

Die Unfallversicherungsträger qualifizieren Unternehmer bzw. betriebliche Akteure im Gesundheitsschutz zur Suchtprävention, unterstützen die Betriebe bei der Erstellung von Betriebsvereinbarungen und führen Informationsveranstaltungen durch. Dabei kooperieren sie auch mit Krankenkassen, die im Rahmen der Betrieblichen Gesundheitsförderung begleitend zum Nichtraucherschutz auch Raucherentwöhnungsprogramme anbieten.

Im Bereich der Forschung untersuchte das IPA, Institut für Prävention und Arbeitsmedizin der DGUV und das IFA, Institut für Arbeitsschutz der DGUV, Marker zur Objektivierung von Passivrauchbelastungen in der Gastronomiebranche. Dabei wurden innere und äußere Passivrauchbelastung von Arbeitnehmern in der Gastronomie messtechnisch ermittelt. Nikotin und Acrylnitril in der Luft wurden erstmals parallel bestimmt. Teile der Messergebnisse (Luftmessungen, äußere Exposition) wurden bereits in der Oktoberausgabe 2009 der Fachzeitschrift "Gefahrstoffe - Reinhaltung der Luft" veröffentlicht. Sonderdrucke des Artikels sind über  kostenlos erhältlich.