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Ansprechpartnerin

Angela Knoll
Abteilung Sicherheit und Gesundheit (SiGe)
Referat "Gesundheitliche Prävention"
Tel.: 02241 231-1171

Betriebliche Gesundheitsförderung (BGF)

Betriebliche Gesundheitsförderung nach dem Verständnis der Luxemburger Deklaration des Europäischen Netzwerks für betriebliche Gesundheitsförderung (www.enwhp.org) ist eine moderne Unternehmensstrategie zur Verbesserung der Gesundheit am Arbeitsplatz. Sie zielt darauf ab, Krankheiten am Arbeitsplatz vorzubeugen, Gesundheitspotentiale zu stärken und das Wohlbefinden am Arbeitsplatz zu verbessern.

Die Träger der gesetzlichen Unfallversicherung beraten, unterstützen und qualifizieren Betriebe bei der Einführung eines Betrieblichen Gesundheitsmanagements und verfolgen wie auch mit dem Arbeitsschutzmanagement einen systematischen, ganzheitlichen Ansatz, Potenziale von Gesundheit und Gesundheitsförderung systematisch in die betrieblichen Prozesse und Strukturen einzubinden.

Bei der Umsetzung von Maßnahmen zur betrieblichen Gesundheitsförderung und zur Verhütung arbeitsbedingter Gesundheitsgefahren arbeiten die Träger der Unfallversicherung auf der Grundlage von §§ 20 a und b SGB V bzw. § 14 (2) SGB VII eng mit den Krankenkassen zusammen.
Empfehlungen für diese Zusammenarbeit haben die Spitzenverbände von Unfall- und Krankenversicherung auch in einer gemeinsamen Rahmenvereinbarung  formuliert.

Gemeinsam mit dem BKK Bundesverband, dem AOK-Bundesverband und dem Verband der Ersatzkasse e.V. (vdek), engagiert sich die DGUV auch dafür, die Betriebliche Gesundheitsförderung in Deutschland stärker zu verbreiten. Unter dem Dach der gemeinsamen Initiative Gesundheit und Arbeit (iga)  ist die DGUV auch Träger des Deutschen Netzwerks für Betriebliche Gesundheitsförderung (DNBGF - www.dnbgf.de).

so geht's

Gesetze und Vorschriften

Gesetze und Vorschriften
§ 14 SGB VII
§§ 20 a, b SGB V