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Handlungsfelder der Prävention
Wesentlicher Baustein der Präventionsarbeit in Hochschulen ist die Einführung einer Sicherheits- bzw. Arbeitschutzorganisation in Hochschulen mit ihren verschiedenen wissenschaftlichen Betriebseinheiten. Dabei sind folgende Handlungsfelder zu berücksichtigen:
- Organisation von Sicherheit und Gesundheitsschutz
In Hochschulen mit ihren verschiedenen Bereichen und Personengruppen
- Praktika und Forschung z. B. in den Natur- und Ingenieurwissenschaften, Medizin, Laboratorien und Werkstätten
Der Umgang mit Gefahrstoffen ist in nationalen Vorschriften und Verordnungen (Arbeitsschutzverordnung, Gefahrstoffverordnung, Technische Regeln für Gefahrstoffe (TRGS) umfassend geregelt. Diese gelen auch für die Hochschulen. Im Bereich von Forschung und Lehre sind jedoch Besonderheiten zu berücksichtigen, z. B. die Vielfalt an Gefahrstoffen, mitunter wechselnde Betriebsbedingungen, Unterschiede in der Dauer und Häufigkeit der Exposition der Beschäftigen.
Die GUV-Regel "Umgang mit Gefahrstoffen in Hochschulen" (siehe GUV-SR 2005) hat das Ziel, das Regelwerk für die Belange der Hochschulen aufzubereiten und zu konkretisieren.
"Sicherheit im chemischen Hochschulpraktikum" (siehe BGI/GUV-I 8553) ist eine Einführung für Studierende.

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