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Gemeinsames Lernen: Integration ohne Barrieren
Gemeinsames Lernen von Schülerinnen und Schülern mit und ohne Behinderungen kann zu besseren Bildungschancen beitragen. Zur Förderung dieses Ansatzes der UN-Behindertenrechtskonvention, muss der Lern- und Lebensraum "Schule" von allen am Schulalltag beteiligten Personen barrierefrei genutzt werden können.Barrierefreiheit bedeutet, dass alle, die am Schulalltag beteiligt sind jederzeit selbstständig und uneingeschränkt die schulischen Einrichtungen (z. B. Räume, Treppen) benutzen können.
Diese Anforderung entspricht dem Werteverständnis guter gesunder Schulen und ist die Grundvoraussetzung dafür, dass behinderte und nicht behinderte Schüler/innen das selbstverständliche Miteinander lernen. Die für eine barrierefreie Schulwelt notwendigen Gestaltungskriterien müssen dabei nicht nur den baulichen und sicherheitstechnischen Anforderungen gerecht werden, sondern auch neue pädagogische Ansätze nachhaltig unterstützen.
Vor diesem Hintergrund hat die Unfallkasse Nordrhein-Westfalen die Informationsschrift "Barrierefreiheit" herausgegeben. Die Broschüre enthält Hilfen zur Wahrnehmung, Erkennung und Erreichung von Aspekten der barrierefreien Gestaltung von Schulen. Die Broschüre kann kostenlos als PDF-Datei im Internet heruntergeladen werden

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