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Biostoffe in der Schule

Mit der Biostoffverordnung vom 27.01.1999 wurde die EG-Richtlinie 90/679 in nationales Recht überführt. Sie ist für Lehrkräfte und andere Beschäftigte der Schule und für Schülerinnen und Schüler bei Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen im Unterricht verbindlich. Mit der Verordnung sind u.a. Mikroorganismen (Bakterien, Pilze und Viren) und Zellkulturen tierischer und pflanzlicher Herkunft unter dem Begriff "Biologische Arbeitsstoffe" zum Gegenstand deutscher Arbeitnehmerschutzvorschriften geworden. Aus diesem Grund hat das Sachgebiet „Naturwissenschaftlich und Technischer Unterricht" der Fachgruppe "Bildungswesen" „Regeln für Sicherheit und Gesundheitsschutz bei Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen im Unterricht“ (GUV-SR 2006) erarbeitet.

Die Regel ist seit September 2008 bei den UV-Trägern erhältlich.

so geht's