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Arbeitsmedizinische Vorsorge: Lungenfunktionsprüfung
Ansprechpartner
Dr. med. Ulrich Pällmann
Abteilung Sicherheit und
Gesundheit (SiGe)
Referat "Arbeitsmedizinische Vorsorge"
Tel.: 02241 231-1381
E-Mail
Arbeitsmedizinische Vorsorge
Die vielfältigen Gefährdungen der Gesundheit, denen Beschäftigte bei der Arbeit ausgesetzt sein können, verlangen nach geeigneten Maßnahmen der arbeitsmedizinischen Vorsorge. Trotz aller vorrangig durchzuführenden technischen und organisatorischen Arbeitsschutzmaßnahmen und trotz des Einsatzes persönlicher Schutzausrüstungen kann es nämlich unter den Bedingungen der Praxis zu einer Gefährdung durch biologische, chemische oder physikalische Einwirkungen kommen. Darüber hinaus sind bestimmte Tätigkeiten mit außergewöhnlichen Unfall- und Gesundheitsgefahren für den Ausübenden selbst oder für Dritte verbunden.
Durch die arbeitsmedizinische Vorsorge sollen die Versicherten über die Gesundheitsrisiken aufgeklärt und beraten werden; Beeinträchtigungen der Gesundheit sollen verhindert oder frühzeitig erkannt werden. Ihren Auswirkungen soll rechtzeitig begegnet werden. Über diese Individualprävention hinaus trägt die arbeitsmedizinische Vorsorge auch zur Verbesserung des Gesundheitsschutzes aller Beschäftigten bei, indem aus der Erkenntnis über Ursachen arbeitsbedingter Erkrankungen auch Verbesserungen der Arbeitsbedingungen resultieren.
Arbeitsmedizinische Vorsorge ist auch ein Mittel die Wirksamkeit der Arbeitsschutzmaßnahmen zu prüfen. Darüber hinaus erleichtert sie im Falle eines Berufskrankheitenverfahrens die Beweissicherung vor allem bei Erkrankungen mit langen Latenzzeiten.
Die Träger der gesetzlichen Unfallversicherung haben mit der Unfallverhütungsvorschrift "Arbeitsmedizinische Vorsorge" (BGV A4/GUV 0.6/UVV 1.2) und mit den Berufsgenossenschaftlichen Grundsätzen für arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen sowie den zugehörigen Handlungsanleitungen für die arbeitsmedizinische Vorsorge (BGI 504) wirkungsvolle Instrumente geschaffen, um das Gesundheitsrisiko des Einzelnen bei der Arbeit so gering wie möglich zu halten.
Die rechtliche Verantwortung für die arbeitsmedizinische Vorsorge als Bestandteil des Gesundheitsschutzes am Arbeitsplatz liegt beim Arbeitgeber, der bei der Erfüllung dieser Aufgabe sowohl berufsgenossenschaftliche als auch staatliche Vorschriften zu beachten hat.
Weiterführende Informationen:
Das Themenfeld der arbeitsmedizinischen Vorsorge wird im Ausschuss Arbeitsmedizin der DGUV (AAMED) bearbeitet. Über diesen besteht die Vernetzung zum Institut für Arbeit und Gesundheit der DGUV (IAG), in dem unter anderem das Thema der betriebsärztlichen Betreuung und Weiterbildung verfolgt wird bzw. zum Institut für Prävention und Arbeitsmedizin der DGUV - Institut der Ruhr Universität Bochum (IPA), das insbesondere arbeitsmedizinische Forschungsprojekte durchführt.

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