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> Arbeitsmittel, Maschinen und Anlagen

Ansprechpartner

Betriebssicherheit:
Hans Kübler
Abteilung Sicherheit und Gesundheit (SiGe)
Tel.: 089 62272-198
Dr. Michael Schaefer
Institut für Arbeitsschutz der DGUV (IFA)
Fachbereich 5
Tel.: 02241 231-2640



Maschinenrichtlinie:

Siegfried Turowski
Abteilung Sicherheit und Gesundheit (SiGe)
Tel.: 089 62272-261

Arbeitsmittel, Maschinen und Anlagen

Die Sicherheit für die Beschäftigten im Betrieb hängt maßgeblich von der Bereitstellung der geeigneten Arbeitsmittel, z.B. Werkzeuge, Maschinen oder Anlagen und deren richtigen Benutzung ab. Hierbei sind die Vorgaben der Betriebssicherheitsverordnung verbindlich. Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung beteiligt sich an der Erstellung der technischen Regeln für Betriebssicherheit (TRBS) im staatlichen Ausschuss für Betriebssicherheit und besteht dort auf einem hohen Sicherheitsniveau. Darüber hinaus unterstützten und beraten die Unfallkassen und die Berufsgenossenschaften die Betriebe bei der richtigen Auswahl und Benutzung von Arbeitsmitteln.

Eine wichtige Gruppe von Arbeitsmitteln sind Maschinen. Maschinen müssen in Europa den formalen sowie den grundlegenden Sicherheits- und Gesundheitsanforderungen der EG-Maschinenrichtlinie 2006/42/EG entsprechen. Die Maschinenrichtlinie (2006/42/EG) ist für Hersteller und Importeure von Maschinen als Rechtsgrundlage für das erstmalige Inverkehrbringen von Maschinen im Europäischen Wirtschaftsraum anzuwenden.

Die europäische Kommission hat mit den Mitgliedstaaten einen Leitfaden zur Maschinenrichtlinie erarbeitet. Hierbei sind viele Anmerkungen der Fachausschüsse und Fachgruppen der DGUV eingeflossen. Der Leitfaden ist nur Online verfügbar und bietet Erläuterungen zu den Begriffen und Anforderungen der Richtlinie. Er soll eine einheitliche Auslegung und Anwendung gewährleisten. Zielgruppe sind alle, die die EG-Maschinenrichtlinie anwenden, vom Hersteller über Importeure und Händler zu notifizierten Stellen, Normern und Aufsichtsbehörden. Die Kommission weist allerdings darauf hin, dass nur der Text der Richtlinie selbst rechtlich verbindlich ist.

Veröffentlicht ist der Leitfaden in englischer Sprache auf den Internetseiten der Europäischen Kommission.

Es ist beabsichtigt, regelmäßig Updates des Leitfadens zu veröffentlichen, um abgestimmte Antworten des Ausschusses für Maschinen und der Maschinen-Arbeitsgruppe auf gestellte Fragen mit aufzunehmen.

Eine deutsche Übersetzung des Leitfadens wird derzeit vorbereitet und voraussichtlich im Sommer 2012 verfügbar sein.


Weiterführende Informationen

Text der neuen Maschinenrichtlinie 2006/42/EG; EU-Amtsblatt L157 vom 9.6.2006

Leitfaden zur Maschinenrichtlinie - Guide to application of Directive 2006/42/EC - 2nd Edition - Juni 2010

KAN-Bericht

DGUV Test-Information 14: EG-Konformitätserklärung und Einbauerklärung nach Maschinenrichtlinie2006/42/EG (mit MusterKonformitäts- und Einbauerklärung)

Betriebssicherheitsverordnung

Technische Regeln für Betriebssicherheit 

so geht's