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Präventionsmaßnahmen
Durch Präventionsmaßnahmen sollen Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten verhütet, arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren
abgewehrt und die Arbeit menschengerecht gestaltet werden. Ihr oberstes Ziel ist die Bekämpfung der Gefahren an der
Quelle. Sie sollen möglichst zwangsläufig und unabhängig vom Willen einzelner Personen wirken und deshalb die
Arbeitsbedingungen an erster Stelle mit technischen und organisatorischen Mitteln verbessern. Diese Maßnahmen bedienen
sich dabei insbesondere
- der Sicherheitstechnik, z. B. durch Maschinenschutz
- der Arbeitsmedizin, z. B. durch arbeitsmedizinische Vorsorge
- der Arbeitshygiene, z. B. durch sicheren Einsatz von Gefahrstoffen
- er Arbeitswissenschaft (Ergonomie), z. B. durch menschengerechte Gestaltung der Arbeitsmittel
- der Arbeitsorganisation, z. B. durch Regelung der Arbeitsabläufe
Solche objektiven Schutzmaßnahmen haben Vorrang vor individuellen Schutzmaßnahmen, die den Einsatz von Persönlichen Schutzausrüstungen und Sicherheitszeichen (Schildern) sowie die Durchführung von Unterweisungen umfassen.
Geeignete Präventionsmaßnahmen werden mit Hilfe von Gefährdungsbeurteilungen ermittelt.

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