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Friseurhandwerk

 

Weitere Informationen:

Dipl.-Ing. Albrecht Liese
Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW)

Internet: www.bgw-online.de

Dr. Markus Berges
Institut für Arbeitsschutz der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung

Internet: www.dguv.de/bgia

Erfolgreiche Präventionsmaßnahmen im Friseurhandwerk

Ausgangslage
Im Zeitraum 1986 bis 1991 haben sich bei der Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW) die Verdachtsmeldungen auf beruflich erworbene obstruktive Atemwegserkrankungen im Friseurhandwerk von 98 auf 503 Meldungen pro Jahr verfünffacht. Als Ursachen der Atemwegserkrankungen wurden die zahlreichen Stoffe vermutet, denen Friseurinnen und Friseure am Arbeitsplatz ausgesetzt sind. Ein ähnlich dramatischer Anstieg war bei den Hauterkrankungen zu verzeichnen. Ihre Zahl verdoppelte sich von 1980 bis Anfang der 90er Jahre und erreichte mit 4.516 Berufskrankheitenanzeigen im Jahr 1991 ihren absoluten Höchststand. Dies hatte zur Folge, dass die BGW im Jahre 1994 allein für die Entschädigung von Hauterkrankungen im Friseurhandwerk 32,4 Mio Euro aufbringen musste. Die Kosten für eine Berufsaufgabe im Fall einer Allergisierung können bis zu 100.000 Euro betragen.

Präventionsaktivitäten
Die BGW hat mit verschiedenen Aktivitäten auf die besonderen Probleme im Friseurhandwerk reagiert. Im Rahmen eines umfassenden Präventionskonzeptes hat sie die Friseurbetriebe zur Anwendung wirksamer Hautschutzmaßnahmen motiviert. Zusätzlich hat das Berufsgenossenschaftliche Institut für Arbeitsschutz (BIA) in einem Forschungsprojekt unter Nachstellung realer Arbeitsplatzsituationen Empfehlungen gegeben, welche Verfahren und Einsatzprodukte zu einer wesentlichen Reduzierung der Gefährdung führen. Zusammen mit der kosmetischen Industrie und Handwerksinnungen hat die BGW darauf hingewirkt, dass verbesserte Produkte mit geringerem Gefährdungspotenzial am Markt eingeführt wurden und so das Risiko von Haut- und Atemwegserkrankungen reduziert wurde. Eine Betriebsanweisung und ein Hautschutzplan, die unter der Federführung der BGW für das Friseurhandwerk erarbeitet wurden, sollen zudem einen besseren Schutz am Arbeitsplatz gewährleisten. Für bereits hauterkrankte Friseure bietet die BGW spezielle Seminare an, in denen Strategien zum Schutz der Haut und dem Umgang mit der Erkrankung vermittelt werden. Ziel ist es, den Betroffenen einen Verbleib im Beruf zu ermöglichen.

Ergebnisse und Nutzen
Inzwischen sind die Verdachtsmeldungen auf eine Berufskrankheit (BK) bei Friseuren deutlich zurückgegangen. Die Zahl der gemeldeten Hauterkrankungen ist seit ihrem Höchststand 1991 sogar um fast drei Viertel auf 1.182 (2003) gesunken - ein Ergebnis der erfolgreichen Präventionsaktivitäten.

BK-Anzeigen 1991 BK-Anzeigen 2003
Haut Atemwege Haut Atemwege
4516 503 1182 307

 

Der Rückgang der Berufskrankheitenanzeigen schlug sich auch bei den Entschädigungsleistungen nieder. So musste die BGW 2003 für Hauterkrankungen bei Friseuren nur noch 11 Mio Euro aufbringen. Im Vergleich zum Spitzenwert von 32,4 Mio Euro im Jahr 1994 eine Kostenersparnis von 21,4 Mio Euro.
In der Folge konnte die BGW die Beiträge für Friseure seit Mitte der 90er Jahre mehrfach senken, zuletzt um 25 Prozent, was bei derzeit rund 247.000 Beschäftigten im Friseurhandwerk eine erhebliche Beitragsersparnis ausmacht.
Die starke Zunahme der Verdachtsfälle auf eine Berufskrankheit hat seitens der Behörden vielfach zu Forderungen nach der Installation spezieller Absauganlagen geführt. Für die typischen Kleinbetriebe im Friseurhandwerk wäre dies ein hohes Investitionsvolumen von mindestens 4.000 Euro. Das Forschungsvorhaben des BIA hat gezeigt, dass bei Anwendung geeigneter Arbeitsverfahren eine solche Absaugung in der Regel nicht notwendig ist. Die Gesamtkosten des durchgeführten Forschungsprojektes belaufen sich auf 500.000 Euro, die sich in Relation zu Verletztengeld, Übergangsgeld, Reha-Lehrgängen und Umschulungsmaßnahmen sehr schnell "bezahlt" gemacht haben.