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Schwimmbad

Bild: Dr. Robert Kellner

Vorschriften und Regeln

Folgende Vorschriften und Regelwerke werden vom Sachgebiet  "Bäder" federführend erarbeitet bzw. in den Fachausschüssen der DGUV mit betreut:

Regel "Betrieb von Bädern" (BGR/GUV-R 108)

Die technische Entwicklung hat eine Vielzahl von Regelungen hervorgebracht, die teilweise auch für Bäder von Bedeutung sind. Daher wird mit diesen Sicherheitsregeln dem Anwender eine Zusammenstellung einschlägiger Vorschriften der Träger der gesetzlichen Unfallversicherung und des Staates sowie allgemein anerkannter sicherheitstechnischer Regeln für den Bäderbereich zur Verfügung gestellt. Diese Sicherheitsregeln enthalten Maßnahmen zur Sicherheit und zum Gesundheitsschutz von Beschäftigten und von Personengruppen, die beim Badbesuch gesetzlich unfallversichert sind (z. B. Schüler, Hilfeleistungsunternehmen).

Gefahrstoffe bei der Aufbereitung von Schwimm- und Badewasserbecken (DGUV Information 8688)

Diese Information ergänzt die Regel „Betrieb von Bädern“ (BGR/GUV-R 108) für Tätigkeiten mit Gefahrstoffen. Es wird das bestehende gefahrstoffbezogene Vorschriften- und Regelwerk speziell für die Wasseraufbereitung in Bädern zusammengefasst und verständlich dargestellt. Anschauliche Bilder und praxisbezogene Tabellen geben eine Hilfestellung, den erforderlichen mit Gefahrstoffen sicher zu gestalten. Zur Umsetzung der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 hilft eine tabellarische Gegenüberstellung bei der Zuordnung der neuen Kennzeichnung nach dem Global Harmonisiertes System (GHS) zu bisher gültigen Kennzeichen.


Bodenbeläge für nassbelastete Barfußbereiche (GUV-I 8527)

Der hohe Anteil von Ausrutschunfällen am gesamten Unfallgeschehen erfordert eine sorgfältige Auswahl von Bodenbelägen, Reinigungsverfahren und Reinigungsmitteln. Die Arbeitsstättenverordung enthält im Abschnitt 1.5 ihres Anhangs die Forderung, dass Fußböden in Räumen eben und rutschhemmend ausgeführt und leicht zu reinigen sein müssen. Beurteilungskriterien, ob diese allgemeingehaltene Forderung erfüllt ist, sind für nassbelastete Barfußbereiche in diesem Merkblatt angegeben.
Nassbelastete Barfußbereiche sind dadurch gekennzeichnet, dass die Bodenbeläge in diesen Bereichen in der Regel nass sind und barfuß begangen werden.

Fußböden in Arbeitsräumen und Arbeitsbereichen mit Rutschgefahr (BGR/GUV-R 181)

Diese Regel findet Anwendung bei der Auswahl geeigneter Bodenbeläge, der Gestaltung der Fußböden und Durch-führung organisatorischer Maßnahmen.
Sie beschränkt sich auf solche Arbeitsräume, Arbeitsbereiche und Verkehrswege, deren Fußböden nutzungsbedingt mit gleitfördernden Medien in Kontakt kommen, wo also ein Risiko des Ausrutschens zu vermuten ist. Diese Regel findet keine Anwendung für Barfußbereiche; hierfür gilt die Information GUV-I 8527.

Richtlinien für die Verwendung von Ozon zur Wasseraufbereitung (ZH/GUV-R 1/474)

Diese Richtlinien finden Anwendung auf Anlagen zum Erzeugen, Fortleiten und Verwenden von Ozon als Wasseraufbereitungsmittel für Trink-, Schwimmbecken-, Betriebs- und Abwasser. Sie enthalten Sicherheitsanforderungen an die Kennzeichnung, den Aufstellungsort und den Betrieb von Ozonanlagen.

Unfallverhütungsvorschrift "Chlorung von Wasser" (BGV/GUV-V D5)

Diese UVV enthält Schutzziele und -Maßnahmen zu den 1979 bekannten Verfahren zur Desinfektion von Wasser.

Prüfliste zur Unfallverhütungsvorschrift "Chlorung von Wasser" GUV-I 8544

In der Prüfliste sind die Anforderungen der UVV "Chlorung von Wasser" aufgelistet. Die Liste kann als Arbeitshilfe bei der regelmäßigen Überprüfung verwendet werden.


Beurteilung von Gefährdungen und Belastungen am Arbeitsplatz in Bäderbetrieben (BGI/GUV-I 8703)

Diese Information gibt in einem ersten Abschnitt allgemeine Hinweise zur Anwendung des Gefährdungs- und Belastungs-Katalogs im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung. Die Tabellen im zweiten Abschnitt sind nach Arbeitsbereichen und Tätigkeiten gegliedert. Sie zeigen für Arbeitsplätze in Bäderbetrieben wesentliche Gefährdungen sowie geeignete Maßnahmen zur Arbeitssicherheit und zum Gesundheitsschutz auf. Den Verantwortlichen in Bäderbetrieben bieten sie eine Hilfe zur strukturierten Durchführung und Dokumentation einer Gefährdungsbeurteilung.

Insbesondere folgende staatliche Vorschriften entalten für den Bäderbetrieb relevante Aussagen:

so geht's