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Ansprechpartner

Josef Merdian
Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe
Tel.: 0911 400790

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Systematische Integration von Sicherheit und Gesundheit in den Betrieb

Arbeitsschutzmanagement ist die von dem Unternehmer und den Führungskräften eines Unternehmens nachhaltig wirksam gesteuerte systematische Integration von Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz in die Politik, die Ziele sowie die Aufbau- und Ablauforganisation eines Unternehmens. Das Arbeitsschutzmanagement bedient sich in der Regel der Elemente von Arbeitsschutzmanagementsystemen (AMS).

Ausgangspunkt für die Positionsbestimmung zu Arbeitsschutzmanagementsystemen (AMS) in Deutschland ist das 1997 gemeinsam erarbeitete Grundlagenpapier "Managementsysteme im Arbeitsschutz - Gemeinsamer Standpunkt des BMA, der obersten Arbeitsschutzbehörden der Bundesländer, der Träger der gesetzlichen Unfallversicherung und der Sozialpartner". Eines der wichtigsten Prinzipien im gemeinsamen Standpunkt ist der Grundsatz der Freiwilligkeit zur Einführung von AMS im Unternehmen.

Erste Konkretisierungen zum gemeinsamen Standpunkt sind als "Eckpunkte des BMA, der obersten Arbeitsschutzbehörden der Bundesländer, der Träger der gesetzlichen Unfallversicherung und der Sozialpartner zur Entwicklung und Bewertung von Konzepten für Arbeitsschutzmanagementsysteme" bekannt gemacht worden. Im Jahr 2002 ist unter Einbeziehung der beteiligten Kreise auf der Grundlage des ILO-Leitfadens für AMS ein "Nationaler Leitfaden für Arbeitsschutzmanagementsysteme" entwickelt worden.

Der nationale Leitfaden ermöglicht es den Trägern der gesetzlichen Unfallversicherung oder den staatlichen Arbeitsschutzbehörden im Rahmen einer Systemkontrolle den Unternehmen eine freiwillige Überprüfung der Wirksamkeit ihres AMS anzubieten und das Ergebnis schriftlich zu bestätigen.