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Ansprechpartner
Andrew Orrie
Abteilung Sicherheit und Gesundheit (SiGe)
Referat "Bildung und Qualifizierung"
Tel.: 089 62272-270
E-Mail
Abteilung Sicherheit und Gesundheit (SiGe)
Referat "Bildung und Qualifizierung"
Tel.: 089 62272-270
Naturwissenschaftlich-technischer Unterricht
Im naturwissenschaftlichen und technischen Unterricht, aber auch in anderen Unterrichtsfächern, wie z. B. Kunst und Hauswirtschaft, wird im Rahmen von praktischen Tätigkeiten und Experimenten mit einer Vielzahl von Chemikalien (Gefahrstoffen) umgegangen. Viele dieser Gefahrstoffe haben gefährliche Eigenschaften, die zu Unfällen, Gesundheits- oder Umweltschäden führen können. Das Sachgebiet Naturwissenschaftlich-technischer Unterricht (NAT) beschäftigt sich mit der Umsetzung der möglichen Schutzmaßnahmen und dem sicherheitsgerechten Verhalten aller in der Schule Tätigen. Im Blickpunkt stehen Fragen der allgemeinen Sicherheitsförderung in den Fächern Chemie, Biologie, Physik, Werken, Technik in allgemein- und berufsbildenden Schulen sowie Hochschulen aber auch der Gefahrstoff- und der Biostoffverordnung und der sicheren Handhabung von Maschinen und Geräten im naturwissenschaftlichen Unterricht. Zu den Aufgaben zählen auch die Erstellung von Entwürfen für Regelungen zur Sicherheit und Gesundheit im naturwissenschaftlich-technischen Unterricht und von Informations- und Fortbildungsmaterialien für Lehrkräfte der entsprechenden Unterrichtsfächer.Das Sachgebiet wirkt in Gremien und Ausschüssen mit.
Neue Regeln "Unterricht in Schulen mit gefährlichen Stoffen" (BGR/GUV-SR 2003) und zugehörige Stoffliste (BGR/GUV-SR 2004)
Die Projektgruppe "Gefahrstoffe im Schulbereich" der Fachgruppe "Bildungswesen" und des Arbeitskreises "Gefahrstoffe" der DGUV hat die bisherige Regel "Umgang mit Gefahrstoffen im Unterricht" (GUV-SR 2003) einschließlich der zugehörigen Gefahrstoffliste (GUV-SR 2004) aktualisiert. Die Regeln wurden an den aktuellen Stand des Vorschriften- und Regelwerks angepasst und es wurden Erfahrungen aus der Praxis berücksichtigt.
Die Regeln "Unterricht in Schulen mit gefährlichen Stoffen" (BGR/GUV-SR 2003) und die zugehörige Gefahrstoffliste (BGR/GUV-SR 2004) gelten für den Bereich der allgemeinbildenden Schulen sowie für vergleichbare Fächer an beruflichen Schulen im dualen System. Sie geben eine Hilfestellung, wie die Anforderungen des Gefahrstoffrechts in Schulen praxisgerecht umgesetzt werden können.

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