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Beratung

Aufsichtspersonen beraten Betriebe zum Arbeitsschutz

Ansprechpartnerin

Heike Bittner-Ludwig
Abteilung Sicherheit und Gesundheit (SiGe)
Referat "Aus-, Fort- und Weiterbildung"
Tel.: 089 62272-189

Aufsichtspersonen

Der gesetzliche Auftrag der Unfallversicherungsträger ist, mit allen geeigneten Mitteln Arbeitsunfälle und Berufkrankheiten sowie arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren zu verhüten. Bei der Erfüllung dieses gesetzlichen Präventionsauftrages nimmt die Aufsichtsperson nach § 18 SGB VII als Bindeglied zwischen Unfallversicherungsträger und den Unternehmen eine zentrale Stellung ein. Voraussetzung für eine erfolgreiche Aufgabenwahrnehmung der Aufsichtsperson ist ihre qualitativ hochwertige Ausbildung als Kombination zwischen Theorie und Praxis sowie aus branchenübergreifendem und brachenspezifischen Wissen und Handeln sowie eine kontinuierliche Fortbildung. Ziel ist, Unternehmen qualifiziert beraten und überwachen zu können.

Zurzeit werden im Bereich der gewerblichen und öffentlichen Unfallversicherungsträger Aufsichtspersonen in zwei verschiedenen Ausbildungssystemen ausgebildet. Die parallelen Ausbildungssysteme werden so lange fortgeführt, bis eine neue gemeinsame Ausbildungsordnung vorliegt.

Im gewerblichen und im öffentlichen Bereich bestehen unterschiedliche Systeme zur Ausbildung für Aufsichtspersonen. Zur Zeit wird die Ausbildung weiterentwickelt mit dem Ziel eines gemeinsamen Ausbildungssystems.
Ein erster Schritt der Weiterentwicklung der Ausbildungssysteme für die Ausbildung für Aufsichtspersonen war die Erarbeitung einer gemeinsamen Muster-Prüfungsordnung, die die Prüfungsvoraussetzungen und das Prüfungsverfahren für Aufsichtspersonen in Vorbereitung regelt. Normativer Bestandteil ist das dazugehörende Berufsrollenverständnis.

Die Mitgliederversammlung der DGUV hat auf ihrer Sitzung am 26./27. November 2009 die Muster-Prüfungsordnung I und die Muster-Prüfungsordnung II beschlossen und den Unfallversicherungsträgern empfohlen, sie zeitnah zu beschließen und in Kraft zu setzen. In der Übergangszeit gelten die bisherigen Prüfungsordnungen (siehe § 19 der Muster-Prüfungsordnungen I und II) unverändert weiter. D. h. diejenigen Aufsichtspersonen, die mit ihrer Vorbereitungszeit vor Inkrafttreten der neuen Prüfungsordnung begonnen haben, müssen auch die Prüfung noch nach der alten Prüfungsordnung ablegen. Erst wenn nach dem Inkrafttreten der neuen Prüfungsordnung eine Aufsichtsperson im Vorbereitungsdienst eingestellt wird, wird sie nach Beendigung der Vorbereitungszeit (in der Regel zwei Jahre) auch nach der neuen Prüfungsordnung geprüft werden. Die bisherigen Ausbildungsgänge erfüllen auch die Anforderungen der neuen Prüfungsordnungen, insbesondere die des Berufsrollenverständnisses.

Die Muster-Prüfungsordnung I gilt für Aufsichtspersonen mit Hochschulqualifikation, die als Generalisten in allen Bereichen tätig werden können und sollen. Das Berufsrollenverständnis I beschreibt insbesondere die Funktion und Aufgaben sowie die erforderlichen Basisqualifikationen.

Download Anlage 1

Muster-Prüfungsordnung I
für Aufsichtspersonen

Download Anlage 2

Berufsrollenverständnis
der Aufsichtsperson
mit Hochschulqualifikation (AP I)
in der gesetzlichen
Unfallversicherung


Die Muster-Prüfungsordnung II betrifft die Aufsichtspersonen mit Techniker-/ Meisterqualifikation. Hierdurch soll Sonderfällen im gewerblichen Bereich Rechnung getragen werden. Nach dem Berufsrollenverständnis wird die Aufsichtsperson II zur Unterstützung der Aufsichtspersonen I in Branchen tätig, die durch überwiegend örtlich wechselnde Arbeitsstätten und sich ständig ändernde Arbeitsstättenverhältnisse geprägt sind.

Download Anlage 3

Muster-Prüfungsordnung II
für Aufsichtspersonen

Download Anlage 4

Berufsrollenverständnis
der Aufsichtsperson
mit Meister-/
Technikerqualifikation (AP II)
in der gesetzlichen
Unfallversicherung


Die Ausbildungsangebote beider Ausbildungen (gewerblicher und öffentlicher Bereich) finden Sie unter:
Ausbildungsangebote des IAG - Institut Arbeit und Gesundheit


Ausbildung im gewerblichen Bereich

BGZ-Handbuch II "Aufsichtspersonen"

Dieses Handbuch enthält wichtige Informationen für Aufsichtspersonen und ist in 2 Kapitel untergliedert:

BG-übergreifendes Angebot an Fachthemen

Die in Ausbildung befindlichen Aufsichtspersonen der gewerblichen Berufsgenossenschaften müssen im Rahmen ihrer Ausbildung drei Seminare des BG-übergreifenden Angebots an Fachthemen absolvieren. Das Seminarangebot wird von der DGUV-Abteilung "Sicherheit und Gesundheit" jährlich ermittelt und veröffentlicht:

Download Angebotsübersicht 2012

Ausbildung im öffentlichen Bereich

Leitbild der Aufsichtspersonen in der gesetzlichen Unfallversicherung