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Aufsichtspersonen beraten Betriebe zum Arbeitsschutz
Ansprechpartnerin
Abteilung Sicherheit und Gesundheit (SiGe)
Referat "Aus-, Fort- und Weiterbildung"
Tel.: 089 62272-189
Aufsichtspersonen
Der gesetzliche Auftrag der Unfallversicherungsträger ist, mit allen geeigneten Mitteln Arbeitsunfälle und Berufkrankheiten sowie arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren zu verhüten. Bei der Erfüllung dieses gesetzlichen Präventionsauftrages nimmt die Aufsichtsperson nach § 18 SGB VII als Bindeglied zwischen Unfallversicherungsträger und den Unternehmen eine zentrale Stellung ein. Voraussetzung für eine erfolgreiche Aufgabenwahrnehmung der Aufsichtsperson ist ihre qualitativ hochwertige Ausbildung als Kombination zwischen Theorie und Praxis sowie aus branchenübergreifendem und brachenspezifischen Wissen und Handeln sowie eine kontinuierliche Fortbildung. Ziel ist, Unternehmen qualifiziert beraten und überwachen zu können.Zurzeit werden im Bereich der gewerblichen und öffentlichen Unfallversicherungsträger Aufsichtspersonen in zwei verschiedenen Ausbildungssystemen ausgebildet. Die parallelen Ausbildungssysteme werden so lange fortgeführt, bis eine neue gemeinsame Ausbildungsordnung vorliegt.
Im gewerblichen und im öffentlichen Bereich bestehen unterschiedliche Systeme zur Ausbildung für Aufsichtspersonen. Zur Zeit wird die Ausbildung weiterentwickelt mit dem Ziel eines gemeinsamen Ausbildungssystems.
Ein erster Schritt der Weiterentwicklung der Ausbildungssysteme für die Ausbildung für Aufsichtspersonen war die Erarbeitung einer gemeinsamen Muster-Prüfungsordnung, die die Prüfungsvoraussetzungen und das Prüfungsverfahren für Aufsichtspersonen in Vorbereitung regelt. Normativer Bestandteil ist das dazugehörende Berufsrollenverständnis.
Die Mitgliederversammlung der DGUV hat auf ihrer Sitzung am 26./27. November 2009 die Muster-Prüfungsordnung I und die Muster-Prüfungsordnung II beschlossen und den Unfallversicherungsträgern empfohlen, sie zeitnah zu beschließen und in Kraft zu setzen. In der Übergangszeit gelten die bisherigen Prüfungsordnungen (siehe § 19 der Muster-Prüfungsordnungen I und II) unverändert weiter. D. h. diejenigen Aufsichtspersonen, die mit ihrer Vorbereitungszeit vor Inkrafttreten der neuen Prüfungsordnung begonnen haben, müssen auch die Prüfung noch nach der alten Prüfungsordnung ablegen. Erst wenn nach dem Inkrafttreten der neuen Prüfungsordnung eine Aufsichtsperson im Vorbereitungsdienst eingestellt wird, wird sie nach Beendigung der Vorbereitungszeit (in der Regel zwei Jahre) auch nach der neuen Prüfungsordnung geprüft werden. Die bisherigen Ausbildungsgänge erfüllen auch die Anforderungen der neuen Prüfungsordnungen, insbesondere die des Berufsrollenverständnisses.
Die Muster-Prüfungsordnung I gilt für Aufsichtspersonen mit Hochschulqualifikation, die als Generalisten in allen Bereichen tätig werden können und sollen. Das Berufsrollenverständnis I beschreibt insbesondere die Funktion und Aufgaben sowie die erforderlichen Basisqualifikationen.
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Download Anlage 1 |
Download Anlage 2 Berufsrollenverständnis |
Die Muster-Prüfungsordnung II betrifft die Aufsichtspersonen mit Techniker-/ Meisterqualifikation. Hierdurch soll Sonderfällen im gewerblichen Bereich Rechnung getragen werden. Nach dem Berufsrollenverständnis wird die Aufsichtsperson II zur Unterstützung der Aufsichtspersonen I in Branchen tätig, die durch überwiegend örtlich wechselnde Arbeitsstätten und sich ständig ändernde Arbeitsstättenverhältnisse geprägt sind.
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Download Anlage 3 |
Download Anlage 4 |
Die Ausbildungsangebote beider Ausbildungen (gewerblicher und öffentlicher Bereich) finden Sie unter:
Ausbildungsangebote des IAG - Institut Arbeit und Gesundheit
Ausbildung im gewerblichen Bereich
BGZ-Handbuch II "Aufsichtspersonen"
Dieses Handbuch enthält wichtige Informationen für Aufsichtspersonen und ist in 2 Kapitel untergliedert:
- Kapitel 1: Aus- und Fortbildung von Aufsichtspersonen
Dieses Kapitel vermittelt einen Überblick über das der Ausbildung zugrunde liegende Berufsbild sowie über Inhalte und Ablauf und über das Prüfungsverfahren. - Kapitel 2: Aufsichts- und Beratungstätigkeit im Betrieb
Dieses Rahmenpapier gibt einen Überblick über die praktische Tätigkeit von Aufsichtspersonen.
BG-übergreifendes Angebot an Fachthemen
Die in Ausbildung befindlichen Aufsichtspersonen der gewerblichen Berufsgenossenschaften müssen im Rahmen ihrer
Ausbildung drei Seminare des BG-übergreifenden Angebots an Fachthemen absolvieren. Das Seminarangebot wird von der
DGUV-Abteilung "Sicherheit und Gesundheit" jährlich ermittelt und veröffentlicht:
Download Angebotsübersicht
2012
Ausbildung im öffentlichen Bereich
Leitbild der Aufsichtspersonen in der gesetzlichen Unfallversicherung
Angebotsübersicht
BG-übergreifendes Angebot an Fachthemen, siehe
- Angebotsübersicht
2012
(PDF, 214 kB)
Stand: 22. August 2011
Weitere Informationen
- Aktivitäten der technischen Aufsichtsdienste 2010
- Ausbildungsangebote des IAG - Institut Arbeit und Gesundheit
- Rahmenvereinbarung zur Zusammenarbeit
zwischen UVT und Länder
(PDF, 72 kB) - Leitfaden für die
Zusammenarbeit mit den Krankenkassen
(PDF, 88 kB) - Psychische Belastungen in der
Arbeitswelt (ein Leitfaden für Aufsichtspersonen)
(PDF, 298 kB) - Anhang 1: Erkennen psychischer Belastungen in
der Arbeitswelt
(PDF, 39 kB) - Anhang 2: Erkennen psychischer
Belastungen in der Arbeitswelt
(PDF, 154 kB) - Allgemeine
Verwaltungsvorschrift über das Zusammenwirken der Träger der gesetzlichen Unfallversicherung und der
Gewerbeaufsichtsbehörden
(PDF, 40 kB) - Allgemeine
Verwaltungsvorschrift über das Zusammenwirken der Technischen Aufsichtsbeamten der Träger dergesetzlichen
Unfallversicherung mit den Betriebsvertretungen
(PDF, 16 kB) - Berufsbild der Aufsichtspersonen bei den
gewerblichen Berufsgenossenschaften
(PDF, 817 kB)

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