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Versicherungsschutz
- Arbeitsunfall
- Arbeitnehmer sind bei ihrer Arbeit und auf Dienst- und Arbeitswegen gegen Unfälle und Berufskrankheiten versichert.
- Wegeunfall
- Wegeunfälle sind Unfälle, die Beschäftigte auf dem Weg zur oder von der Arbeit erleiden.
- Berufskrankheiten
- Besondere Einwirkungen bei der Arbeit können Krankheiten verursachen, die unter den Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung fallen.
- Kausalitätsprinzip
- Leistungen werden dann erbracht, wenn der Unfall in einem sachlichen Zusammenhang mit dem Beschäftigungsverhältnis stand.

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