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Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung

Mitgliedschaft, Beiträge und Leistungen

Die gewerblichen Berufsgenossenschaften und die Unfallversicherungsträger der öffentlichen Hand haben den gesetzlichen Auftrag, Arbeits- und Schulunfälle sowie Berufskrankheiten und arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren zu verhüten und nach Eintritt eines Versicherungsfalles den Verletzten, seine Angehörigen oder Hinterbliebenen zu entschädigen. Weitere Informationen zum Versicherungsschutz entnehmen Sie bitte den nachstehenden Beiträgen:

so geht's