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Finanzierung
Die Mittel zur Finanzierung der Aufgaben der Unfallversicherungsträger werden von den Unternehmern durch Beiträge aufgebracht. Die Höhe der Beiträge ergibt sich aus den Kosten der Prävention, der Entschädigung für Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten sowie den Verwaltungskosten. Gewinne dürfen seitens der Unfallversicherungsträger nicht erzielt werden.
Soweit die Unfallkasse des Bundes und die Unfallversicherungsträger im Landes- und kommunalen Bereich zuständig sind, werden die Kosten der Unfallversicherung von den jeweiligen Gebietskörperschaften für ihren Bereich im Wesentlichen aus Steuermitteln getragen. Die Beiträge für Versicherte in privaten Haushalten sind von den Haushaltsführenden zu entrichten.
Für die gesetzlich Versicherten ist die Unfallversicherung beitragsfrei.

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