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Europäische Flaggen

Kontakt:

Verbindungsstelle,
koordinierendes über-
und zwischenstaatliches
Recht

Helmut Maxeiner
Tel: 02241 231 1142


Philipp Schannor
Tel: 02241 231 1217
Vanessa Schmeier
Tel: 02241 231 1136

Deutsche Verbindungsstelle Unfallversicherung - Ausland

Der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) als Spitzenverband der gewerblichen und öffentlichen Träger der gesetzlichen Unfallversicherung ist die Funktion der Verbindungsstelle und des Sachleistungsaushilfeträgers für den Gesamtbereich der deutschen Unfallversicherung übertragen worden.

Grundlage dazu sind die europäischen Verordnungen über soziale Sicherheit [Verordnungen (EWG) Nr. 1408/71 und Nr. 574/72, ab 01.05.2010 Verordnungen (EG)Nr. 883/2004 und Nr. 987/2009], die von Deutschland geschlossenen bilateralen Abkommen über soziale Sicherheit mit anderen Staaten und letztlich § 139a SGB VII. Zu den Aufgaben der Verbindungsstelle gehört es, versicherte Personen, Unternehmen, Träger der Unfallversicherung und andere Stellen bei der Umsetzung der internationalen Verträge zu unterstützen. Daneben hat die DGUV sicherzustellen, dass alle in EU-/EWR-Staaten und der Schweiz sowie in Abkommensstaaten versicherten Personen im Fall von Arbeitsunfall oder Berufskrankheit und Aufenthalt in Deutschland die notwendige medizinische Versorgung erhalten (sogenannte Sachleistungsaushilfe). Die DGUV beschränkt sich dabei auf die Grundsatzarbeit und die Einzelfallbearbeitung im Verhältnis zu Malta und Zypern. Mit der Einzelfallbearbeitung im Verhältnis zu anderen Staaten sind länderspezifisch einzelne Berufsgenossenschaften betraut. Eine entsprechende Übersicht finden Sie hier.

Soweit es das vertragslose Ausland anbelangt (Staaten, für die das EG-Recht über soziale Sicherheit nicht gilt und mit denen Deutschland keine bilateralen Abkommen über soziale Sicherheit unterhält) hat die DGUV keine unmittelbare Zuständigkeit. Sie bietet jedoch im Rahmen ihrer Möglichkeiten Auskunft und Beratung an.