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Arbeitsunfall: Was nun?
Ein Arbeitsunfall, der zu einer Arbeitsunfähigkeit von mehr als drei Kalendertagen führt, muss der zuständigen
Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse gemeldet werden, und zwar sowohl vom Arbeitgeber als auch vom behandelnden
Arzt.
Der Arbeitgeber erstattet die Unfallanzeige, die in der Formtexte-Datenbank zu finden
ist. Viele Berufsgenossenschaften und Unfallkassen bieten auf
ihren Internetseiten bereits die Möglichkeit zur Online-Unfallanzeige.
Der Arzt schreibt einen eigens dafür vorgesehenen Bericht und leitet ihn an den Unfallversicherungsträger weiter.
Nach Arbeitsunfall Durchgangsarzt aufsuchen
Durchgangsärzte sind besonders qualifiziert für die Behandlung von Unfallverletzten. Die Vorstellung bei einem Durchgangsarzt ist erforderlich, wenn
- die Unfallverletzung über den Unfalltag hinaus zur Arbeitsunfähigkeit führt,
oder - die notwendige ärztliche Behandlung voraussichtlich über eine Woche andauert,
oder - Heil- und Hilfsmittel zu verordnen sind,
oder - es sich um eine Wiedererkrankung aufgrund von Unfallfolgen handelt.
Bei leichten Verletzungen werden Unfallverletzte vom Durchgangsarzt zur weiteren Behandlung an den Hausarzt überwiesen. In diesen Fällen überwacht der Durchgangsarzt das Heilverfahren z.B. durch Wiedervorstellungstermine (Nachschau).
Unfallverletzte mit alleinigen Augen- oder Hals-, Nasen-, Ohrenverletzungen können sich auch direkt bei einem entsprechenden Facharzt vorstellen oder werden dorthin überwiesen.
Weitere Informationen finden Sie auf unseren Internetseiten unter "Rehabilitation/Leistungen" und auf den Seiten unserer Landesverbände unter z.B. "Durchgangsarztverfahren".

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