Gesetzliche Unfallversicherung
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Berufsgenossenschaften / Unfallkassen
Berufsgenossenschaften / Unfallkassen
Mitglieder des Spitzenverbandes "Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung" (DGUV) sind die gewerblichen
Berufsgenossenschaften und der Unfallversicherungsträger der öffentlichen Hand. Die derzeit 13 gewerblichen
Berufsgenossenschaften sind nach Branchen gegliedert. Die Unfallversicherungsträger der öffentlichen Hand gliedern sich
in 20 Unfallkassen und Gemeindeunfallversicherungsverbände, vier Feuerwehr-Unfallkassen sowie die
Eisenbahn-Unfallkasse, die Unfallkasse Post und Telekom und die Unfallkasse des Bundes. Diese drei Träger sind
bundesweit zuständig.
Sowohl bei den Berufsgenossenschaften als auch bei den UV-Trägern der öffentlichen Hand sind weitere Fusionen
vereinbart bzw. beabsichtigt, so dass sich ihre Zahl weiter verringern wird.
Außerdem ist die DGUV regional in sechs Landesverbände gegliedert. Die Landesverbände übernehmen gemeinsame regionale Aufgaben ihrer Mitglieder auf den Gebieten der Prävention und Rehabilitation.
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