Minimalmengenschmierung

Einsatz von Minimalmengenschmierung

Bild vergrößern

Auszug aus Titelblatt der BGI 209-024 (bisher BGI/GUV-I 718) "Minimalmengenschmierung in der spanenden Fertigung"
Bild: Berufsgenossenschaft Holz und Metall (BGHM)

Die Minimalmengenschmierung (MMS) zeichnet sich durch eine enorme Reduzierung der einzusetzenden Kühlschmierstoffmenge aus. Im Gegensatz zur konventionellen Anwendung (Überflutungsschmierung oder Schwallkühlung) werden bei der Minimalmengenschmierung nur wenige Tropfen Kühlschmierstoff (KSS) benötigt (ca. 5 bis 50 ml pro Stunde). Diese werden mithilfe eines Dosiersystems direkt auf die Wirkstelle zwischen Werkzeugschneide und Werkstück aufgebracht.

Durch die extreme Verringerung der KSS-Menge sind sowohl Werkstücke als auch Späne nahezu trocken. Verluste durch Verdampfung und Verschleppung, die bei der konventionellen Anwendung je nach bearbeitetem Werkstück einen beträchtlichen Umfang erreichen können, sind bei der Minimalmengenschmierung von untergeordneter Bedeutung. Gleichzeitig wird die Gefährdung der Beschäftigten durch KSS-Emissionen in der Atemluft und auf der Haut stark reduziert.

Gegenüber der konventionellen Überflutungsschmierung können durch den Einsatz der Minimalmengenschmierung Kosten im Bereich der Pflege, Überwachung, Wiederaufbereitung und Entsorgung von Kühlschmierstoffen entfallen.

Wichtig bei der Umsetzung der Minimalmengenschmierung ist eine umfassende Information der Beschäftigten im Vorfeld. Eine prozesssichere Bearbeitung wird erreicht, wenn die Elemente KSS, Werkzeug, Minimalmengenschmiersystem und Werkzeugmaschine für die Minimalmengenschmierung geeignet und optimal aufeinander abgestimmt sind. Ebenso entscheidend ist, dass die Bedingungen durch qualifiziertes Personal auf den Bearbeitungsprozess übertragen werden.

Umfassende Informationen zum Einsatz der Minimalmengenschmierung finden sich in der DGUV Information 209-024 (bisher BGI/GUV-I 718) "Minimalmengenschmierung in der spanenden Fertigung" (s. Literatur/Informationen/Links). Empfehlungen für die Gefährdungsbeurteilung liefert die DGUV Information 213-723 (bisher BGI/GUV-I 790-023) "BG/BGIA-Empfehlungen für die Gefährdungsbeurteilung nach der Gefahrstoffverordnung – Minimalmengenschmierung bei der Metallzerspanung".

Literatur/Informationen/Links

DGUV Information 209-024 (bisher BGI/GUV-I 718) "Minimalmengenschmierung in der spanenden Fertigung"

DGUV Information 213-723 (bisher BGI/GUV-I 790-023) "BG/BGIA-Empfehlungen für die Gefährdungsbeurteilung nach der Gefahrstoffverordnung – Minimalmengenschmierung bei der Metallzerspanung"

Kontakt:

Portal Kühlschmierstoffe

Gefahrstoffe: Umgang - Schutzmaßnahmen